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Kriminalisierung von KuK Die staatliche Verfolgung von KuK setzt unmittelbar mit Beginn der Initiative ein. Bemerkenswert ist die Kontinuität, mit der die Verfolgung über Jahre fortgeführt wird. Ihren vorläufigen Höhepunkt findet sie im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Autonome Antifa (M) in Göttingen. Die mit den Ermittlungen beauftragte Sonderkommission (SOKO) des LKA Niedersachsen beginnt ab Oktober 1991 eine systematische Ermittlungsarbeit gegen KuK. Dabei werten die Sonderermittler auch das umfangreiche Aktenmaterial aus, das Verfassungsschutz und Polizei seit 1988 über KuK gesammelt haben. Es entsteht eine für die BRD in dieser Form wohl einzigartige Schnüffelarbeit. Polizeibehörden werden beauftragt, Plakate, Flugblätter, Broschüren et cetera mit dem KuK Symbol zu sammeln. Jedes einzelne Plakat wird analysiert. Dazu entwickelt die SOKO ein eigenes Ermittlungsraster, mit dem die Plakate tabellarisch aufgeschlüsselt werden. Die Tabelle ist wie folgt unterteilt: Plakattitel, ungefährer Erscheinungszeitraum, Symbol der Antifaschistischen Aktion, KuK-Symbol, Impressum, sonstige Eintragungen, Parolen, Besonderheiten/Übereinstimmungen. Alles wird genau ausgewertet, in einem Fall sogar eine umfangreiche chemische Untersuchung durchgeführt, weil ein Impressum auf einem Plakat mit einem Edding-Stift übermalt ist. Einundfünzig Druckerzeugnisse von KuK werden bis November 1994 ausgewertet und in einer separaten Ermirtlungsakte zusammengefaßt. Besondere Bedeutung erlangt in diesem Zusammenhang das Plakat "Kampf der Klassenjustiz!", das im Mai 1993 für eine öffentliche Diskussionsveranstaltung mit ehemaligen Gefangenen aus der RAF entsteht. Die Veranstaltung wird von der Polizei überwacht, es findet sich jedoch kein Ansatzpunkt für eine Kriminalisierung. Als Vorwand dient das Plakat, aus dem die Fahnder eine "Werbung für eine terroristische Vereinigung" nach § 129 a konstruieren. Kurzerhand erklären die Ermittler KuK zu einer Unter-Organisation (Propagandaabteilung) der Autonomen Antifa (M). Damit entledigen sich die Fahnder einer Menge ermittlungstechnischer Probleme. Denn mit dem Verdacht, für eine terroristische Vereinigung zu werben, können weitere umfangreiche Überwachungsmaßnahmen gegen die Autonome Antifa (M) legitimiert werden. Die Ermittlungen gegen KuK gehen jedoch weit über das Auswerten von Druckerzeugnisssen hinaus. Ein Beispiel ist die Observation bei den Arbeiten zu dem Ölgemälde "Das M-Konzept". Im Juli 1993 steht ein Kunstschaffender mehrere Tage mit seiner Staffelei in der Roten Straße in Göttingen und malt eine Straßenlaterne. Kurze Zeit später tritt die politische Polizei in Aktion und überwacht den Vorgang. Ein entsprechendes Protokoll findet sich in den Ermittlungsakten, um den Maler als KuK-Aktiven dingfest machen zu können. Nach über zwei Jahren intensiver Ermittlungstätigkeit kommt es am 4. und 5. Juli 1994 zu insgesamt fünfunddreißig Hausdurchsuchungen. Kistenweise transportiert die Polizei das beschlagnahmte Material ab. Plakate mit dem KuK-Symbol werden gleich zu hunderten konfisziert. Sogar ein Ölgemälde, das eine Straßenschlacht aus den zwanziger/dreißiger Jahren zeigt, wird von der Polizei mitgenommen. Ebenso Utensilien für AgitProp Aktionen wie Pickelhauben, Dekowaffen und Polizeiuniformen. |
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