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[Quelle: AZ Wuppertal - Wuppertal/Bonn, 3.9.99]
Prozessinfo
Antifaschist zu 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Gericht unterschlägt entlastendes Beweismaterial!
Kurzinfo: Am letzten letzten Verhandlungstag (2.9.) gegen einen 24jährigen Wuppertaler Antifaschisten, der im Verlauf der antifaschistischen Straßenblockade gegen den NPD-Aufmarsch am 24.10.98 in Bonn einen Polizeibeamten schwer verletzt haben soll, versuchte das Bonner Amtsgericht unter Vorsitz Richter Broeders nicht einmal den Anschein der Rechtstaatlichkeit zu wahren: trotz überwaeltigender Entlastung durch mehrere ZeugInnen am zweiten Prozesstag, folgte es der "Argumentation" des Staatsanwalts, der in seinem Plädoyer am 2.9. den Beweis der Unschuld des Angeklagten schlichtweg ignorierte. Weder Staatsanwalt König noch Richter Broeder machten sich die Mühe, auf den offensichtlichen Widerspruch zwischen der Belastung durch die vage Identifizierung durch einen Kollegen des bei der Räumung verletzten Polizeibeamten und dem sicheren Alibi durch die ZeugInnen der Verteidigung einzugehen. Sie bezeichneten zwar alle ZeugInnen als glaubwürdig, maßgeblich für das Urteil war jedoch allein die zweifelhafte Identifizierung (Kapuzenpulli, Sonnebrille, Mütze) des Belastungszeugen. Bei derartig gewaltsamer Unlogik tat es auch nichts mehr zur Sache, daß Richter Broeder in seiner Urteilsbegründung garselbst davon sprach, daß der Angeklagte 24jährige Wuppertaler ein markantes Gesicht habe und daher eine Identifizierung zweifelsfrei möglich sei. Wie das in vermummten Zustand funktionieren soll, blieb sein Geheimnis. Am Ende kam heraus: 10 Monate Haft, die für 3 Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden plus 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf 2 Jahre ohne Bewährung (!) plädiert, die Verteidigerin des Angeklagten, die das Verfahren als politischen Prozess, in dem es einzig darauf ankomme, eine antifaschistischen Demonstranten zu verurteilen, egal ob dessen Schuld im Sinne des Rechtssystems erwiesen ist oder nicht, auf Freispruch aufgrund der erwiesenen Unschuld des Angeklagten. In dem Verfahren wurden mehrfach Beweisanträge der Verteidigung auf Sichtung des kompletten Polizeivideomaterials vom 24.10.98 und Vernehmung weiterer Polizeibeamte zur Entlastung des Angeklagten durch Richter Broeder abgelehnt, obwohl selbst der Staatsanwalt hiergegen keine Einwände hatte. Verteidigung und Angeklagter überlegen nun, welche Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden können. Fuer das gelaufene Verfahren und etwaige Berufungs- oder Revisionsverfahren ist der Angeklagte weiterhin dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen. In Kürze folgt eine Erklärung der Prozessgruppe und des Angeklagten.
Unterstützt den Angeklagten mit Prozeßkohle: Spendenkonto Freie Medien e.V., Konto-Nr.:470834-437, Postbank Essen, BLZ 36010043 Stichwort: Prozeß Bonn
Kontakt: Infoladen Wuppertal, Brunnenstr. 41, 42105 Wuppertal, Tel/Fax: 0202/311790
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