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Quelle: Infocafé Aachen - 17.9.2000

Kalenderpanden-Newsletter Nr. 3

Teil 3 unseres Dok-Infos enthält "nur" Juristisches, also Besonderheiten in der niederländischen Gesetzeslage, und ein paar Anmerkungen zum Verhalten niederländischer Bullen. Die für diesen Letter angekündigten Überlegungen zur Demo und zu den Handlungsmöglichkeiten bei einem Räumungsversuch reichen wir im nächsten Info nach.
Eine Korrektur zum Info #2 noch: Wir haben geschrieben, dass auf der letzten Kalenderpanden-Demo im Januar ca. 50 Menschen aus Deutschland waren. Aus Berlin sind wir mittlerweile darauf hingewiesen worden, dass alleine von dort zwei Busse mit 60 Leuten in A'dam waren. Sorry, haben wir nicht mitbekommen. Dürfen trotzdem diesmal mehr werden.

Inhalt:
1) Juristisches
2) die Bullen in den Niederlanden



1) Juristisches
Eins vorweg: Das folgende ist natürlich ausgesprochen theoretisch. Auch in den Niederlanden scheren sich die Bullen und manche Untersuchungsrichter gelegentlich einen Dreck um Gesetze.

Zum Aufenthalt in besetzten Häusern
Wie bereits im ersten Info erwähnt, sind Besetzungen unter bestimmten Umständen völlig legal. Die Kalenderpanden erfüllen diese Umstände. Nachdem ein gerichtlicher Räumungsbescheid ergangen ist, ist's mit der Legalität allerdings vorbei. Nun läge ein "Hausfriedensbruch" vor. Da aber in der Regel nur schwer nachzuweisen ist, dass mensch von einer Räumungsaufforderung wusste, wird auf Strafverfolgung in der Regel verzichtet. Davon kann ausgegangen werden. Das schliesst aber nicht aus, das der Vorwurf des "Hausfriedensbruch" mit anderen Vorwürfen (z.B. Sachbeschädigung, Aufforderung zu Straftaten, Widerstand, Körperverletzung) gepaart wird. Einer Festnahme sollte mensch sich also, wenn es geht, entziehen - wie in Deutschland auch.

Was grundsätzliches: Gemeinschaftlich begangene Straftaten kennt das niederländische Gesetz zwar stellenweise auch, von solchen Konstruktionen wird aber nur selten Gebrauch macht. Im Regelfall ist also ein Einzelverdacht bzw. -nachweis nötig. Dafür werden viel häufiger als in Deutschland so obskure Straftatbestände wie "Aufforderung zu Straftaten" geahndet. Also: Keine richtigen Parolen an der falschen Stelle...

Die für uns relevanten Gesetze entsprechen weitgehend denen in Deutschland. Seit Sommer diesen Jahres gibt es auch ein dem deutschen entsprechendes "Vorbeugegewahrsam" - darf aber maximal 24 Stunden dauern und muss plausibel begründet werden. Bei der Fussballeuropameisterschaft im Sommer, zu der die neuen Paragraphen eingeführt worden sind, "reichte" es nicht, wie ein Hooligan auszusehen, sondern mann musste schon mit anderen an entsprechenden Orten "herumlungern".

Die juristischen Technix sind im Prinzip auch dieselben. Der EA heisst "Arrestantengroep" [sprich: -chub], das Recht, über den Grund und die Dauer einer Ingewahrsam- oder Festnahme unterrichtet zu werden und z.B. als Frau nicht von einem Mann durchsucht zu werden, gibt's auch. Sollen sogar öfter beachtet werden als in Deutschland üblich. Maul halten und nix unterschreiben gilt auch hier.

Unüblich sind Bullenkessel auf Demos und überhaupt die willkürliche Gleichbehandlung einer Personengruppe. Fast alle am Rande des EU-Gipfels 1997 in Gewahrsam genommenen DemonstrantInnen haben später Entschädigungszahlungen zugesprochen bekommen.

Juristische Besonderheiten als "AusländerIn"
Vergleichbar der deutschen Realität werden auch in den Niederlanden Nicht-Niederländer gesondert behandelt. Bei einer Ingewahrsamnahme, auch dem "harmlosen" Vorbeugegewahrsam, ist damit zu rechnen, der "Fremdenpolizei" übergeben zu werden. Die findet dann in Absprache mit dem Herkunftsland heraus, wie weiter zu verfahren ist. Das kann eine Freilassung schon mal erheblich rauszögern und/oder mit der Abschiebung enden. Beim EU-Gipfel wurde dieses Verfahren ausgiebig erprobt, indem die "ausländischen" DemonstrantInnen in lustigen Gruppenfahrten und -flügen nachhause gebracht wurden. Für die Deutschen hatte das einen längeren Aufenthalt in BGS-Kasernen an der Grenze mit ED-Behandlung etc. zur Folge. Konsequenz: In jedem Fall - und noch viel mehr als üblich - in den Bezugsgruppen aufeinander achten und unbedingt in Kontakt mit der "arrestantengroep" bleiben, wenn jemand fehlt.

Ausweis dabei haben?
Der einzige grosse Unterschied zwischen Deutschland und den Niederlanden ist, dass es in NL keine Verpflichtung gibt, den Personalausweis bei sich zu tragen oder sich sonstwie auszuweisen. Das hat keine Folgen - und sie dürfen deshalb auch niemanden bedeutend länger festhalten. Die niederländischen "arrestantengroepen" empfehlen deshalb dringend, NIE einen Personalausweis auf Demos und bei Aktionen dabeizuhaben und auch keinerlei Angaben zu den Personalien zu machen. Wir sehen das nicht ganz unkritisch. Die potentiellen Vorteile liegen auf der Hand. Für Deutsche in den Niederlanden gibt es aber einen handfesten Nachteil: Wer der Möglichkeit einer Abschiebung entgehen will (der BGS WIRD die Identität heruasfinden), sollte - soweit er/sie nicht perfekt Niederländisch spricht - während des gesamten Aufenthalts bei den Bullen kein Wort reden. Ausserdem auch keinerlei Hinweis auf die nicht-niederländische Herkunft bei sich tragen (keine deutschen Telefonkarten z.B.). Das, glauben wir, kann sehr stressig sein. Mit Beharren auf den Rechten und ähnlichem ist dann nix, "EA" anrufen sowieso nicht. Wir wollen kein endgültiges Urteil abgeben, was nun besser ist. Zieht die Möglichkeit, ohne Perso unterwegs zu sein, ruhig in Betracht, aber vergesst die möglichen Nachteile nicht.

Gewahrsams-/U-Haft-Dauer
- einfache Ingewahrsamnahme wg. Verdacht oder zur Personalienfeststellung max. 6 Std. (die Zeit zwischen 0 und 9 Uhr zählt allerdings nicht mit) - ohne Personalienangabe plus nochmal 6 Std
- begründetes "Vorbeugegewahrsam" bzw. "Gefahrenabwehr" max. 24 Std. - das Gesetz ist noch weitgehend unerprobt, nach Lust&Laune ruhig heftig mit Klage drohen. ACHTUNG! In diesen ersten 6 bzw. 12 bzw. 24 Stunden gibt es kein Recht auf ein Telefongespräch!
- die 6/12/24 Stunden kann ein Staatsanwalt ("officier van justitie") auf drei Tage verlängern - jetzt gibt's das Recht auf ein Telefongespräch - keinesfalls einen Pflichtverteidiger ("piketadvokaat") akzeptieren!
- nach drei Tagen kommt der Untersuchungsrichter ins Spiel und kann U-Haft verhängen, zuerst für maximal 10 Tage, dann dreimal für 30 Tage - mehr nicht... - bei den Richterterminen hat dein Anwalt dabeizusein - drauf beharren!

Sprachprobleme
Die Bullen werden kaum so nett sein, für unsereins eineN DolmetscherIn herbeizuschaffen. Eins der grössten Probleme in einer Festnahmesituation ist sicher die Sprachbarriere. Es kann schon sehr unangenehm sein, nicht mitzukriegen, was um eineN herum abgeht und sich möglicherweise nicht Luft machen zu können. Darauf sollte mensch sich vorbereiten, aber vor allem ist es ein Grund mehr, sich die Bullen vom Leib zu halten.



2) die Bullen in den Niederlanden
...sind auch Bullen! Es gibt - wie in Deutschland - "normale" Uniformierte, Sondereinheiten und Zivis ("stillen" bzw. "agenten in burger"). Die beiden erstgenannten lassen sich wie gehabt unterscheiden, die Zivis in den Niederlanden tragen relativ selten Schnurrbärte!

Einen entscheidenden Unterschied haben wir schon öfters festgestellt. Niederländische Bullen treten "selbstbestimmter" auf als deutsche. Das ist im Alltag ganz nett, weil's irgendwie menschlicher wirkt. Auf Demos und vermutlich auch bei Räumungen hat es aber auch einen Nachteil: Sie benutzen ihren Schlagstock, wenn sie es für nötig halten und nicht, wenn es ihnen gesagt wird. Ihr individuelles Verhalten ist durchaus flexibler als hierzulande, mensch sollte sich geistig von den üblicherweise statischen Situationen gegenüber deutschen Bullen lösen und auf spontanes Verhalten einstellen, vor allem in unübersichtlichen Situationen. Ausserdem sind sie erheblich schwieriger zu verunsichern als deutsche. Andererseits gucken sie meistens nicht grundlos böse.

...ist echt schwer zu beschreiben. Kurz gesagt: Niederländische Bullen sind unkalkulierbarer als deutsche. Dafür im Gegenzug weniger brutal.



3) Anmerkung
Das juristische ist furchtbar theoretisch. Wir finden es bei Aktionen in den Niederlanden besonders wichtig, sich auf die Situation, "AusländerIn" zu sein, einzustellen und Bullenstress möglichst zu vermeiden. Das ist im Umfeld einer geplanten Häuserräumung gar nicht so einfach. Deshalb möchten wir den jeweiligen Bezugsgruppen nahelegen, diesen Faktor nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und sich entsprechend vorzubereiten. Das kann auch heissen, bei Bedenken etwas kürzer zu treten. Es wird eine Menge Möglichkeiten geben, sich sinnvoll einzubringen, ohne zwingend "in der ersten Reihe" zu stehen. Aber dazu mehr im näxten Letter...



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