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Quelle: EA Amsterdam - 27.9.2000
Was tun wenn´s brennt in den Niederlanden?
Vorab:
Wenn du an einer Demo, Aktionen, Räumungen etc. in den Niederlanden teilnimmst, solltest du dir vorab gut überlegen, was du mitnimmst - das gilt natürlich auch für jedes andere Land! Adreßlisten, Kalender etc. kannst du besser zuhause bzw. an einen Ort bewahren, der relativ 'sicher' ist. Hast du spezielle Medikamente nötig, dann ist es ratsam, die bei dir zu haben.
In den Niederlanden bist du NICHT verpflichtet, deinen Namen zu nennen! Deshalb überleg dir vorab gut, ob du bei einer Festnahme deine Identät offenlegen oder anonym bleiben willst. Dies hat z.B. Konsequenzen bezüglich der Dauer deines Aufenthalts bei den Bullen/im Knast, deiner Registrierung bei Bullen und Justiz, und kann auch bei einer möglichen Ausweisung aus den Niederlanden eine Rolle spielen (siehe dazu weiter unten).
Willst du anonym bleiben, dann nimm NICHT deinen Paß/Ausweis, aber auch KEINE anderen Papiere (z.B. Krankenkassenausweis etc.) mit! Nimm in diesem Fall auch nichts mit, was darauf hinweisen könnte, daß du aus einem anderen Land kommst. Denk z.B. an Zugfahrkarten, Geld, Schrift auf Verpackungen! Wirst du festgenommen, ist es immer gut und vernünftig, deine Klappe zu halten, also KEINE Aussagen zu machen! Aber wie kannst du dich mit Mitgefangenen unterhalten? (Aber plauder nicht über Aktionen, Namen!) Wie kannst du ein Telefongespräch einfordern, um deineN AnwältIn zu sprechen, eventuell benötigte Medikamente verlangen, ganz allgemein, Forderungen stellen, ohne daß du durch deine eigene (nicht-niederländische) Sprache Hinweise gibst? Eine optimale Lösung gibt es nicht, aber doch zumindest die Möglichkeit, sozusagen als 'kleinster gemeinsamer Nenner' Englisch zu sprechen. Machen das alle und natürlich auch die Leute, die sich kennen, dann haben die Bullen zumindest mehr Schwierigkeiten herauszufinden, aus welchem Land du kommst.
Weiterhin ist es vor ner Demo sinnvoll, eine 'Person deines Vertrauens' darüber in Kenntnis zu setzen. Diese Person kann dann Kontakt mit dem Ermittlungsausschuß (EA bzw. dem niederländischen Äquivalent arrestantengroep) aufnehmen; durchgeben, wer deinE AnwältIn ist und sich gegebenfalls um deine Kinder kümmern, Termine absagen, deine Pflanzen und Haustiere versorgen etc. Das kann dir im Knast ne Menge Kopfzerbrechen ersparen. Willst du anonym bleiben, dann teil das dieser 'Person deines Vertrauens' auch mit, damit sie nicht deinen Namen nennt.
Ein zweites 'Vorab' (Begriffserläuterungen):
Für einige niederländische (Un-)Rechtsbegriffe und auch Bezeichnungen von Gesetzen, 'Amtspersonen' etc. gibt's keine entsprechenden Varianten, weshalb eine eindeutige Übersetzung ins Deutsche nicht möglich ist. Auch im Fall vergleichbarer Begriffe wurde zur Vermeidung von Undeutlichkeiten im weiteren Text die niederländische Bezeichnung kursiv hinzugefügt.
NN = Nomen Nescio = ohne Namen. Willst du anonym bleiben, erhälst du eine sogenannte 'NN-nummer', die du dir gut merken solltest.
Hulpofficier van Justitie ist der Staatsanwaltschaft (Openbaar Ministerie) unterstellt. Hierbei handelt es sich um eine/n Polizeibeamten/in mit einer extra Ausbildung, die einige einfache Aufgaben von der/m Staatsanwält/in übernehmen darf wie z.B. dich 'in verzekering stellen'.
Officier van Justitie ist ein Staatsanwalt/eine Staatsanwältin. Sie sind verantwortlich für die Ermittlungen, die gegen dich laufen, also auch für das (ZeugInnen-)Verhör, Hausdurchsuchungen usw.
Rechter-Commisaris ist eine Art UntersuchungsrichterIn. Kontrolliert, ob die Staatsanwaltschaft sich während der Ermittlungen gegen dich an bestimmte Regeln hält, die im 'Wetboek van Strafvordering' stehen. Ist z.B. anwesend bei Hausdurchsuchungen und entscheidet, ob du 'in bewaring' gestellt wirst.
Politierechter ist einE EinzelrichterIn am Amtsgericht (Arrondissementsrechtbank). Zuständig für 'einfache' Straftaten mit der Höchststrafe von 6 Monaten.
Wetboek van Strafvordering ist vergleichbar mit der Strafprozeßordnung.
Wetboek van Strafrecht entspricht dem Strafgesetzbuch.
'staande houden' bedeutet das 'Anhalten' auf der Straße, wenn ein Bulle einen 'berechtigten Verdacht' hat, daß du eine Straftat begangen haben könntest. Du bist nicht verpflichtet, deine Personalien zu nennen!
'aanhouden' ist das wortwörtliche Ergreifen, um dich auf eine Wache zu bringen. Oft wirst du auch auf der Stelle durchsucht.
'in verzekering stellen' ist so etwas wie 'in Gewahrsam nehmen'. Dies kriegst du schriftlich mitgeteilt. Auf dem Papier steht auch, von welchen Straftaten du beschuldigt wirst; unterschrieben ist der Wisch von einer/m (hulp-)officier van Justitie. 'In verzekering stellen' dauert maximal 3 Tage plus 3 Tage Verlängerung. Diese Zeit verbringst du meistens auf der Wache.
'voorlopige hechtenis' entspricht der Untersuchungshaft (U-Haft), siehe auch 'in bewaring stellen'. Das ist ein Sammelbegriff für die Periode, die du festsitzt, bevor du einer/m Richter/in vorgeführt wirst. Das Gesetz gibt genau an, in welchen Fällen du in U-Haft genommen werden darfst:
- wenn du keinen festen Wohn- oder Aufenthaltsort hast; also auch wenn du 'NN' bist;
- wenn Wiederholungsgefahr besteht. Dabei muß du allerdings einer Straftat verdächtigt sein, auf der eine Strafe von mehr als 6 Jahren steht;
- wenn du einer Straftat verdächtigt bist, auf der eine Strafe von mehr als 12 Jahren steht;
- wenn dies im Interesse des Ermittlungsverfahrens steht. Z.B. wenn sie denken, daß du eventuelle Spuren verwischen könntest.
'voorarrest' entspricht ebenfalls der U-Haft.
'in bewaring stellen' entspricht einem 'in U-Haft bringen', dauert allerdings maximal 10 Tage plus 3 mal 30 Tage. Die Zeit verbringst du in einem 'huis van bewaring'. Sind alle Zellen voll, können sie dich (in Amsterdam) dann noch maximal 6 bis 10 Tage auf einer Polizeiwache festsetzen.
'gevangenhouding' bedeutet soviel wie Haft.
'huis van bewaring' ist ein Knast. Im Fall 'voorlopige hechtenis' ist es ein Untersuchungsknast.
'snelrecht' ist ein Schnellverfahren. Es gibt verschiedene Formen des Schnellverfahrens. Eine davon ist, daß du während deiner 'inverzekeringstelling' oder nach der Vorführung bei einer/m 'rechter-commisaris' direkt eine Vorladung mitkriegst. Erscheinst du nicht zu diesem Termin, kannst du in Abwesenheit verurteilt werden. Du hast dann 2 Wochen Zeit, um gegen das Urteil in Berufung zu gehen (als NN kannst du dazu deine/n Anwält/in bevollmächtigen). Eine drastischere Form ist, daß du während des 'voorarrest' (meistens innerhalb 10 Tage) dem 'politierechter' vorgeführt und direkt verurteilt wirst.
Nun konkret:
Die ersten 6 (oder 12) Stunden; die Stunden zwischen 24 Uhr und 9 Uhr morgens zählen dabei nicht mit:
Du bist auf ner Demo festgehalten worden. Wahrscheinlich wirst du direkt danach durchsucht. Weibliche Gefangene dürfen NICHT von Polizeibeamten durchsucht werden! Danach wirst du auf eine Bullenwache gebracht oder auf einen Gefängnishof oder einer Sporthalle. Dort wirst du nochmals durchsucht und deine persönlichen Sachen wie Schnürsenkel, Gürtel, aber auch Geld und Schmuck, Tabak usw. werden dir abgenommen. Manchmal wird auch direkt ein Polaroid-Foto von dir gemacht.
Anschließend fragen sie dich nach deinen Namen und deinem Aufenthaltsort. Machst du keine Angaben, dann bist sozusagen anonym und du bekommst eine NN-Nummer. Du kannst dann 6 Stunden länger festgehalten werden, angeblich, um deine Identität herauskriegen zu können. Sie werden dich in eine Zelle bringen und wahrscheinlich kurze Zeit später zum Verhör wieder herausholen. In den Nachtstunden darf (offiziell) nicht verhört werden. Sie werden dir einen Haufen Fragen stellen und dich auffordern, Aussagen zu machen. SAG NICHTS! Die Bulllen werden sich nicht immer an ihre Regeln halten. Auch werden sie alles mögliche versuchen, um dich zum Reden zu bringen. Bereite dich so gut wie's nur geht, darauf vor und versuch', dich nicht einschüchtern zu lassen! Während der ersten 6 bzw. 12 Stunden werden sie von dir wahrscheinlich Fingerabdrücke und Fotos nehmen.
Frag jederzeit nach deiner/m eigenen Rechtanwält/in! Die Bullen müssen dies der Bereitschaftszentrale ('piketcentrale') melden; diese leiten das dann an deine/n Anwält/in weiter. Hast du keine/n eigene Rechtanwält/in, dann frage nach der Amsterdamer Anwältin Margreet Breukelaar. Laß dir keine/n Pflichtverteidiger/in ('piketadvocaat') andrehen! Rede nicht mit dieser Person und frage um eine/n Anwält/in deiner Wahl! Du kriegst deine/n Anwält/in erst zu sehen, wenn du 'in verzekering' kommst.
Denk daran: Du bist NICHT verpflichtet:
- deinen Namen zu nennen. Tust du das doch, dann bist du zukünftig sofort zu ermittlen durch das Koppeln deines Namens mit deinen Fingerabdrücken!
- eine Erklärung abzugeben. Denk daran, daß eine Erklärung immer gegen dich und andere benutzt werden kann!
- etwas zu unterschreiben!
Sie sind verpflichtet, dir zu erzählen, wessen du verdächtigt wirst.
Sie dürfen:
- Fotos und Fingerabdrücke nehmen (falls du 'NN' bist oder 'in verzekering' genommen wirst);
- dich verhören (nicht nachts);
- dich einer Leibesvisitation unterziehen;
- dich vor eine Spiegelwand setzen, hinter der dann 'ZeugInnen' stehen, die den Bullen sagen, ob sie dich erkennen oder nicht;
- dich auf eine andere Wache bringen.
Wirst du beschuldigt, eine Ordnungwidrigkeit ('overtreding') begangen zu haben (erkennbar an den Artikeln 424 bis 476 des 'Wetboek voor strafrecht'), müssen sie dich nach diesen 6 bzw. 12 Stunden freilassen.
Im Fall einer vorgeblichen Straftat ('misdrijf') (erkennbar an den Artikeln 92 bis 423 des 'Wetboek voor strafrecht'), können sie dich 'in verzekering' nehmen.
'In verzekering': maximal 3 (+3) Tage
Dies kriegst du schriftlich mitgeteilt. (s. 'in verzekering stellen'). Du kannst um ein Telefongespräch fragen; auch hast du nun noch kein Recht dazu. Lassen sie dich dennoch telefonieren, dann bedenke, daß du kein Privatgespräch führst! Wollen sie dich verhören, hast du Recht auf eine/n Anwält/in.
Nach den ersten 3 Tagen (plus 15 Stunden) mußt du einer/m Untersuchungsrichter/in ('rechter-commisaris') vorgeführt werden. Beantragt die Staatsanwaltschaft eine Verlängerung, dann prüft der/die Untersuchungsrichter/in nur formell nach, d.h., ob die 'inverzekeringstelling' rechtmäßig ist. Nach einer eventuellen Verlängerung wirst du wiederum vorgeführt, wobei dann in jedem Fall dein/e Anwält/in dabei ist. Die/der Untersuchungsrichter/in beschließt, ob du freigelassen oder 'in bewaring' kommst.
'In bewaring'/'voorlopige hechtenis': maximal 10 Tage + 3 mal 30 Tage
Du wirst hierbei in ein 'huis van bewaring' übergeführt. Das beratende Gericht ('raadkamer') kann nach den ersten 10 Tagen entscheiden, ob du 30 Tage länger eingesperrt bleibst. Das Prozedere können sie noch zweimal wiederholen. Gegen diese Entscheidung zur Verlängerung kannst du ein einziges Mal in Berufung gehen; überleg das am besten zusammen mit deiner/m Anwält/in.
Nach dieser maximal gestatteten Untersuchungshaft ('voorarrest') muß der Prozeß anfangen. Oft will die Staatsanwaltschaft den noch hinausschieben und bittet um Aufschub. Dann gibt's nur eine pro forma-Sitzung und das Gericht bestimmt, wann der Prozeß fortgesetzt wird und ob du das drinnen oder draußen abwarten mußt.
Ausweisung/Abschiebung:
Leute aus einem anderen Land als den Niederlanden bzw. Leute, von denen sie das vermuten, werden oft länger als offiziell erlaubt ist auf der Wache festgehalten. Im schlimmsten Fall wirst du der AusländerInnenpolizei ('vreemdelingenpolitie') übergeben. Zwei Varianten spielen nun eine Rolle:
a) Du hast den Bullen deinen Namen genannt.
Sie haben nun die Möglichkeit, dich aus den Niederlanden auszuweisen. Dies unter der Bedingung, daß das Land, in das du abgeschoben werden sollst, dich annimmt. Es kann auch sein, daß du nur aus den Niederlanden ausgewiesen wirst. Sie setzen dich dann auf der anderen Seite der Grenze ab, bei der du in die Niederlande hereingekommen bist.
Sei dir darüber klar, daß du zukünftig registriert bist, und daß dies Schwierigkeiten bei weiteren 'Grenzübertritten' in Westeuropa nach sich ziehen kann! Manchmal machen die Bullen auch einen Stempel in deinen Paß.
Auch solltest du beim Nennen deines Namens deine eventuellen Schwierigkeiten mit Bullen und Justiz in dem Land, wo du herkommst, berücksichtigen.
b) Du hast den Bullen deinen Namen und deine Nationalität nicht genannt:
Gib ihnen keine Hinweise auf das Land, woher du kommst. Vielleicht versuchen sie dich in mehreren Sprachen anzusprechen, und warten dann auf Reaktionen von dir, verbal wie non-verbal. Laß dich nicht einschüchtern und provozieren und halt den Mund! Wenn sie vermuten, daß du aus einem Land kommst, daß nicht Mitglied der Europäischen Union ist, können sie dich auf unbestimmte Zeit festhalten! Dies unter der Voraussetzung, daß sie monatlich dem Gericht glaubhaft machen, daß sie immer noch an deinem Fall arbeiten mit dem Ziel deiner Abschiebung.
Du kannst für Monate in einen Abschiebeknast kommen. Willst du das nicht, kannst du nach ner Zeit immer noch deinen Namen sagen; aber überleg dir dies auch gut zusammen mit deiner/m Anwält/in!
Es kann aber auch sein, daß du von einem Abschiebeknast aus auf die Straße gesetzt wirst. Du kriegst dann wahrscheinlich ein Papier mit, in dem dir mitgeteilt wird, daß du die Niederlande innerhalb kurzer Zeit (24 Stunden, ein paar Tage) verlassen sollst.
Wenn du freigelassen wirst, melde dich dann beim EA ('arrestantengroep') Amsterdam, coffieshop Bollox, Eerste Schinkelstraat 14-16; Tel. 020-6790712.
Schreib ein Gedächtnisprotokoll und gebe es beim EA ab!
AnwältInnen: L. Miedema und M. Breukelaar, Tel. 020-6935544
Wenn du eine Festnahme beobachtet hast, melde auch dies dem EA! Wenn du anrufst, nenne dann KEINE Namen! Mach ein Gedächtnisprotokoll und versuche, die festgenommene Person zu beschreiben, notiere Ort und Zeit der Festnahme. Bringe auch dieses Gedächtnisprotokoll zum EA!
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