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[Text: "Der rechte Rand" Nr. 63 - März/April 00]
Radio Germania
Seit April 1996 nutzt der Berliner Neonazi Mike Penkert den über Rundfunkgebühren finanzierten "Offenen Kanal Berlin" (OKB), um seine politischen Ansichten in Form von Textbeiträgen und Musik über das Berliner Kabelnetz zu verbreiten. Lediglich 1997 hatte die "Medienanstalt Berlin-Brandenburg" (MABB), die den OKB betreibt, "Radio Germania" wegen Verstosses gegen den Jugendschutz für ein Jahr vom Sendebetrieb ausgeschlossen, lehnte es danach jedoch ab, Penkert die Lizenz endgültig zu verweigern. Damals löste diese Entscheidung heftige Reaktionen im Berliner Abgeordnetenhaus aus.
Auch heute tut sich die MABB mit einem dauerhaften Entzug der Nutzung schwer. Peinlich sei ihr "Radio Germania" zwar, aber ausschliessen mag man den Neonazi vom Programm auch nicht. Schliesslich sei der "Offene Kanal" ein Sendeplatz für abseitige Meinungen. Wie "abseitig" die Meinung Penkerts ist, lässt ein Blick auf die Internetseite des Radios erkennen. Dort findet sich neben der "Nationalen Hitliste" neonazistischer Skinheadbands wie "Landser", "Stahlgewitter" und "Sturmwehr" auch ein Aufruf zur NPD-Demo im Februar 2000 in Gera, sowie eine Selbstdarstellung der Radiomacher, die sich als "Teil der nationalen Befreiungsbewegung verstehen" und sich "von der volksfeindlichen Politik der Masseneinwanderung und Überfremdung abwenden". Aber Penkert, früheres FAP-Mitglied und ehemaliger Kopf der "Kameradschaft Beusselkiez", hat dazugelernt und lässt seine Beiträge vor jeder Sendung von seinem Rechtsanwalt Wolfram Nahrath prüfen. Der Jurist, letzter Bundesführer der verbotenen "Wiking-Jugend", kontrollierte die Aussagen Penkerts auf strafrechtliche Relevanz, und dies offenbar mit Erfolg. Jüngst ging auch der aktuelle Versuch der Medienanstalt daneben, Penkert wegen Verstosses gegen §130 StGB (Volksverhetzung) von der Nutzung des Senders auszuschliessen. Das Lied einer indizierten CD, auf dessen Text sich der Verstoss bezieht, wurde entgegen der Darstellung der MABB überhaupt nicht gespielt. Nun versucht die Medienanstalt durch die Überprüfung der Verbindung von Radio und Internet doch noch den Dreh zu kriegen.
Immerhin bleibt Penkert der Zugang zu dem öffentlich kontrollierten Kanal während der weiteren Dauer des Überprüfungsverfahrens untersagt. Ob es der MABB gelingt, zu einer längst fälligen politischen Entscheidung zu kommen, wird die nächste Sitzung des Medienrats am 6. März zeigen.
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