Paul Spiegel kritisiert Richter für Urteile im «Hetzjagd-Prozess» Der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, hat die Richter des Landgerichts Cottbus für ihre Urteile im so genannten Hetzjagd-Prozess kritisiert. Yahoo! Schlagzeilen 19.11.2000 - 14:59 Uhr
"Ich habe Angst, wo ich auch bin" Nach dem Urteil im Hetzjagd-Prozess: Brüder des getöteten Algeriers sprechen mit Bundestagspräsident Thierse. Tagesspiegel 16.11.2000
Spendenaufruf für Revision des Urteils im Hetzjagdprozess Der Verein «Opferperspektive» ruft zu Spenden für die Finanzierung eines Revisionsverfahrens im so genannten Gubener Hetzjagdprozess auf. BerlinOnline 15.11.2000 - 16:56 Uhr
War das Urteil viel zu milde? Offene Fragen in der Entscheidung des Landgerichts Cottbus. Tagesspiegel - 15.11.2000
Pressestimmen zum Cottbuser Hetzjagd-Urteil. Berliner Morgenpost - 15.11.2000
Kahlrasiert kommen die Täter zur Urteilsverkündung Richter spricht Urteil im Prozess um Hetzjagd in Guben - und bleibt hinter Anträgen des Staatsanwalts zurück. Frankfurter Rundschau - 14.11.2000
Ein mildes Urteil Das Landgericht Cottbus hat sich im Fall der Hetzjagd von Guben nicht durch Populismus unter Druck setzen lassen. Frankfurter Rundschau - 14.11.2000
Recht, nicht Gerechtigkeit Gubener Hetzjagdprozess: Landgericht verurteilt drei der elf Angeklagten zu Haftstrafen. Michel Friedman, Vizepräsident des Zentralrats der Juden, nennt Urteil "nicht nachvollziehbar". taz - 14.11.2000
Unrechtsurteil Fritz Teppich über die Justizsicht auf die Gubener Hetzjagd. junge Welt - 14.11.2000
Bewährungsstrafen für tödliche Ausländerjagd Gubener Gericht mochte keinen Tötungsvorsatz erkennen. junge Welt - 14.11.2000
Milde für die Todeshetzer Drei Freisprüche, fünf Bewährungsstrafen im Cottbuser Ben-Noui-Prozess - drei müssen ins Gefängnis. Berliner Morgenpost - 14.11.2000
Haftstrafen nach tödlicher Hetzjagd auf Algerier Im Prozess um die tödliche Hetzjagd auf einen Algerier im brandenburgischen Guben hat das Landgericht Cottbus am Montag acht der elf Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu Haft- beziehungsweise Bewährungsstrafen verurteilt. Yahoo! Schlagzeilen - 13.11.2000
Hetzjagd-Prozess Stets glattrasierte Glatzen. Provozieren bis zuletzt: Angeklagte und Anwälte verharmlosen den Tod Farid Guendouls Tagesspiegel - 12.11.2000
[Quelle: Yahoo! Schlagzeilen 19.11.2000 - 14:59 Uhr]
Paul Spiegel kritisiert Richter für Urteile im «Hetzjagd-Prozess»
Hagen (dpa) - Der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, hat die Richter des Landgerichts Cottbus für ihre Urteile im so genannten Hetzjagd-Prozess kritisiert. Bei einer Gedenkstunde zum Volkstrauertag in Hagen bezeichnete Spiegel die Urteile als Skandal. Die Justiz habe eine wertvolle Chance verpasst, ein Signal zu setzen. Im Prozess um elf junge Männer, die den Algerier Omar Ben Noui in den Tod getrieben hatten, hatten die Richter drei Haftstrafen von bis zu drei Jahren, sechs Mal Bewährung und zwei Verwarnungen ausgesprochen.
[Quelle: Tagesspiegel 16.11.2000]
"Ich habe Angst, wo ich auch bin"
Nach dem Urteil im Hetzjagd-Prozess: Brüder des getöteten Algeriers sprechen mit Bundestagspräsident Thierse.
Frank Jansen
Die rechte Hand stockt vor dem Mund. Etwa eine Minute scheint Wolfgang Thierse den Atem anzuhalten, als könne er kaum glauben, was ihm berichtet wird. "Ich bin letztes Jahr nochmal angegriffen worden", sagt Issaka Kaba, "in einer Straßenbahn in Potsdam." Zwei Skinheads schlugen zu. Der Flüchtling aus dem afrikanischen Bürgerkriegsland Sierra Leone senkt den Kopf, obwohl er den Bundestagspräsidenten direkt anspricht. "Ich habe Angst. Deshalb frage ich Sie, ob Sie mir helfen können." Thierse erkundigt sich, wo Kaba wohnt. "In einem Heim in Potsdam", sagt Kaba. "Das ist keine Garantie. Ich habe Angst, überall wo ich bin. Als ob immer jemand hinter mir läuft."
Der schmächtige 18-Jährige sitzt an einem großen runden Tisch im Präsidiumszimmer des Reichstagsgebäudes. Wolfgang Thierse hat sich eine dreiviertel Stunde Zeit genommen, um zwei Tage nach dem Urteil im "Hetzjagd-Prozess" mit vier Afrikanern zu sprechen. Sie haben eines gemeinsam: Die Hetzjagd ist ein harter Einschnitt in ihr Leben. Issaka Kaba war bei dem Algerier Farid Guendoul alias Omar Ben Noui, als dieser in Guben im Februar 1999 auf der Flucht vor Kahlköpfen eine Glastür eintrat und schwere Schnittverletzungen erlitt. Kaba versuchte vergeblich, für seinen sterbenden Freund Hilfe zu holen. Nach dieser traumatischen Nacht wurde der Asylbewerber in Guben auch noch von einem Neonazi eingeschüchtert: ich kenne dich ... Aus Sicherheitsgründen verlegte die Ausländerbehörde Kaba nach Potsdam. Kaum war er dort, überfielen ihn die zwei Skins in der Straßenbahn.
In der Nähe von Thierse sitzt Khaled Bensaha. Auch der 28-Jährige war mit Farid Guendoul unterwegs - und wurde von den Verfolgern erwischt. Einer trat zu, doch Bensaha kam knapp davon. Schräg gegenüber von Thierse haben Malik und Kamel Guendoul Platz genommen. Die zum Urteil aus Algier angereisten Brüder des toten Farid kauern eher als dass sie sitzen. Ihre Verbitterung ist auch ohne Worte an der gekrümmten Haltung und den gesenkten Köpfen zu erkennen. Thierse bittet, sein Beileid anzunehmen und will ein wenig Mut zusprechen. "Der größere Teil der deutschen Bevölkerung hat die Straftat von Guben und die Art und Weise, wie sich die jugendlichen Täter und ihre Anwälte benommen haben, mit großer Betroffenheit und Empörung wahrgenommen", sagt der Bundestagspräsident.
Die Guendouls, Kaba, Bensaha, die mitgekommenen Anwältinnen und Dolmetscher nehmen diese Worte dankbar auf. Doch die Afrikaner bleiben aufgewühlt. Bei Bensaha, stärker noch bei Kaba, dominiert die Angst vor dem weiteren Leben in Deutschland. Die Brüder Guendoul können die schwere Enttäuschung nicht verwinden, die das milde Urteil für die elf Angeklagten im "Hetzjagd-Prozess" für sie bedeutet - nur ein Täter muss Farids Tod im Gefängnis büßen.
Zuerst spricht der 40 Jahre alte Malik, knetet nervös seine Hände. Doch plötzlich unterbricht ihn Kamel. "Die Neonazis haben im Gerichtssaal gelacht!" Der 26-Jährige klopft auf den Tisch, "wenn ich das gewusst hätte, ich wäre nicht gekommen." Thierses Hand steht wieder vor dem Mund. Die Verzweiflung der Afrikaner geht ihm nahe. Dennoch vermeidet er Richter- und Urteilsschelte. Thierse hört zu, wo er sich kümmern kann, will er es tun. Für Khaled Bensaha hat er sich bereits eingesetzt, als dessen Aufenthaltsstatus unklar war. Auch Issaka Kabas Hoffnung auf einen Wechsel ins halbwegs sichere Berlin hat am Tisch ein Mitarbeiter von Thierse registriert. Im Fall der Guendouls kann der Bundestagspräsident nur "gute Heimreise" wünschen. "Und, so weit es geht, dass sie nicht nur finsterste Erinnerungen an Deutschland mitnehmen".
[Quelle: BerlinOnline 15.11.2000 - 16:56 Uhr]
Spendenaufruf für Revision des Urteils im Hetzjagdprozess
Potsdam (ddp-lbg). Der Verein «Opferperspektive» ruft zu Spenden für die Finanzierung eines Revisionsverfahrens im so genannten Gubener Hetzjagdprozess auf. Die Familie des ums Leben gekommenen Algeriers Farid Guendoul wolle das Urteil anfechten, teilte der Verein am Mittwoch in Potsdam mit. Eine Revision würde 40.000 Mark kosten. Aus eigenen Mitteln sei das der Familie nicht möglich. Deshalb stelle «Opferperspektive» das Vereinskonto für eine Spendensammlung zur Verfügung.
[Quelle: Tagesspiegel 15.11.2000]
"Hetzjagd-Prozess" - War das Urteil viel zu milde?
Offene Fragen in der Entscheidung des Landgerichts Cottbus.
Frank Jansen
Skandalurteil oder angemessene Bestrafung junger Gewalttäter? In Politik und Medien sind nach dem Urteil im "Hetzjagd-Prozess" sehr konträre Reaktionen zu vernehmen. Die Kritiker monieren vor allem das in ihren Augen überaus milde Strafmaß - nur drei der elf Angeklagten hat das Landgericht Cottbus am Montag zu Jugendstrafen ohne Bewährung verurteilt. Gestern meinte indes der designierte Justizminister Niedersachsens, der Kriminologe Christian Pfeiffer, "ich verstehe sowohl das Strafmaß als auch die Differenzierung in Mitläufer und führende Köpfe". Das Urteil gebe kaum Anlass, es von außen zu kritisieren.
Moralisch betrachtet ist die Kritik verständlich. Der grässliche Tod von Farid Guendoul, der im Februar 1999 auf der Flucht vor den elf jungen Männern nach dem Sprung in eine Glastür verblutete, scheint mit drei relativ geringen Haftstrafen, sechsmal Bewährung und zwei Verwarnungen kaum gesühnt. Aber krankt das Urteil an inneren Widersprüchen, die in der von den Brüdern des toten Algeriers angekündigten Revision eine Rolle spielen könnten? Einige Punkte sind zumindest irritierend.
Da ist zum Beispiel die unterschiedliche Bestrafung der beiden Rädelsführer. Alexander B. (21) erhielt zwei Jahre Jugendstrafe ohne Bewährung. Das Gericht bescheinigte ihm, er bewege sich weiterhin in rechtsradikalen Kreisen. Der zweite Anführer in der Hetzjagd-Nacht, Steffen H. (18), kam mit 18 Monaten auf Bewährung davon. Obwohl er der fahrlässigen Tötung Guendouls schuldig ist, der gefährlichen Körperverletzung begangen an Guendouls Begleiter Khaled Bensaha, der Nötigung, Volksverhetzung, Beleidigung und der Sachbeschädigung in zwei Fällen. Außerdem wurde ihm, der Prozess lief schon, der Führerschein abgenommen, weil er zweimal betrunken mit einem Moped fuhr. In der letzten Silvesternacht beteiligte sich H. an einem Neonazi-Umzug in Guben, die Polizei nahm ihn in Gewahrsam.
Die Strafkammer erkannte "schädliche Neigungen". Steffen H. erschien zur Urteilsverkündung wieder mit Glatze und in schwarzen Stiefeln mit weißen Schnürsenkeln, einem Erkennungszeichen der rechtsextremen Szene. Dennoch hielt das Gericht dem Skinhead vor allem sein Schlusswort zugute. Da hatte H. zugegeben, er habe "Mist gebaut" - schuldig sei er aber nicht.
Nächster Punkt: Alle elf Angeklagten haben sich laut Gericht an der Nötigung gegenüber den drei Afrikanern beteiligt: Als die Clique auftauchte, mussten die Asylbewerber fliehen. Sämtliche Angeklagten sind auch der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil von Khaled Bensaha schuldig, obwohl der Begleiter von Farid Guendoul "nur" von einem Angeklagten getreten wurde. Doch im Fall der fahrlässigen Tötung Guendouls hat das Gericht drei Angeklagte freigesprochen. Diese hatten während der Verfolgung aller drei Afrikaner im Auto der Clique gesessen.
Formaljuristisch ist die Argumentation der Kammer so zu erklären: Bei Nötigung und Körperverletzung reicht der gemeinsame Tatentschluss. Im Fall der fahrlässigen Tötung muss jeder Täter auch einen eigenen Beitrag leisten - wie das Hinterherlaufen. Trotzdem bleiben Zweifel. Zumal einer der vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochenen Angeklagten, Marcel P., eine rechtsextreme Musikkassette mitgebracht hatte, die in einem Wagen abgespielt wurde und die Lynch-Stimmung anheizte.
Bleibt die Frage, warum die Kammer nicht einige oder alle Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt hat. Dieser Tatbestand ist mit drei bis zehn Jahren Haft zu ahnden. Bei fahrlässiger Tötung beträgt die Höchststrafe fünf Jahre. Laut Kammer haben die Verfolger von Guendoul zwar aufgegeben, bevor er in die Glastür sprang und sich die Schnittverletzungen zuzog. Doch findet sich in der Urteilsbegründung ein interessanter Hinweis: Guendoul habe vor dem Verblutungsschock "wegen schnellen Laufens hohe Pulsfrequenzen" gehabt. Das heißt: Hätte der Algerier nicht so panisch vor der Clique flüchten müssen, wäre das Blut weniger schnell aus der Knieschlagader ausgetreten und somit die Zeit für eine Rettung etwas länger gewesen. Ein Bewohner des Plattenbauaufgangs band auch Guendouls Bein ab, doch die Hilfe kam zu spät. Auch dafür könnten die Verfolger verantwortlich gemacht werden. Darauf hat die Strafkammer jedoch verzichtet.
[Quelle: Berliner Morgenpost 15.11.2000]
Pressestimmen zum Cottbuser Hetzjagd-Urteil.
dpa Potsdam/Cottbus - Kritisch bis vernichtend ist das Presseecho auf den Ausgang des Hetzjagd-Prozesses vor dem Cottbuser Landgericht. Die Richter hatten gegen die elf Angeklagten Jugendhaftstrafen bis zu drei Jahren verhängt, aber nur drei der jungen Männer keine Bewährung zugestanden.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Auf diesen ersten Satz aus dem Grundgesetz kann sich Omar Ben Noui nicht mehr berufen. Am Ende einer Menschenjagd in Guben starb er in einer Februarnacht des Vorjahres. Das Urteil über die Schuldigen ließ lange auf sich warten. Wie streng und abschreckend es ausfiel, kommentierten einige der Angeklagten noch im Gerichtssaal. Sie erschienen in Springerstiefeln und mit rasierten Glatzen. Von den Verteidigern wird sogar erwogen, auf die Revision zu verzichten. So milde ist man davongekommen.
Ein Gericht in der ostdeutschen Stadt Cottbus hat milde Urteile über elf junge Neonazis gefällt, die im vergangenen Jahr einen Asylbewerber zu Tode hetzten. Das Ergebnis dieses Prozesses ist ein großer Rückschlag für die Versuche der deutschen Regierung, die extreme Rechte zurückzudrängen und die Toleranz gegenüber Ausländern zu verstärken. Der Prozess und sein Umfeld rochen nach Verständnis für die Aktivitäten der Neonazis. Die Angeklagten konnten nach Belieben Grimassen schneiden, Zeugen beleidigen und sich über Beweismaterial lustig machen.
Um es deutlich zu sagen - das ist ein Schandurteil, das Deutschland und insbesondere dem Osten weltweit negative Schlagzeilen bescheren wird. Der Vorsitzende Richter Joachim Dönitz demonstrierte auf ureigene Weise seine eigene - offenbar rechte - Gesinnung und seine «Unabhängigkeit»: Weil ihn das Medieninteresse störte und er den Politikern bis hin zum Bundespräsidenten alle guten Ratschläge übel nahm, erkannte er auf unzulässige Einflussnahme - und beendete die mehr als 80 Verhandlungstage mit einer Farce. Jeder Tierquäler muss mit härteren Strafen rechnen als rechtsextreme Schläger im Brandenburgischen - das ist die Schlussfolgerung, die von den gewalttätigen Glatzen aus dem Richterspruch abgeleitet wird.
Eine abschreckende Wirkung wird und kann von dem Urteil gegen elf junge Männer, die in Guben einen Algerier in den Tod trieben, nicht ausgehen. Dass nur drei der Angeklagten für ihre Untat im Gefängnis büßen müssen - und das vor allem wegen ihrer Vorstrafen - , wird in der rechtsextremistischen Szene keinen nachhaltigen Eindruck hinterlassen. Eher ist das Gegenteil der Fall: Eine klammheimliche Genugtuung droht. Ob die Gesetzeslage und die Umstände des Falles keine härteren Urteile zuließen, wird in der von den Nebenklägern angekündigten Revision in Karlsruhe zu prüfen sein. Hier geht es um den von brutalen Schlägern zu verantwortenden Tod eines Menschen. Und da stellt sich grundsätzlich die Frage, ob der Schutz des Lebens in unserem Rechtssystem im Vergleich zu materiellen Werten - zum Beispiel Eigentumsdelikten - noch immer nicht den dringend gebotenen Stellenwert besitzt.
Nach 17 Monaten hat der Prozess um die tödliche Hetzjagd in Guben ein Ende. Endlich, mag mancher denken. Aber ein fader Beigeschmack bleibt. Da haben rechtsextremistische Chaoten einen Menschen durch das nächtliche Guben gehetzt, bis dieser auf der Flucht in eine Glasscheibe stürzte und verblutete. Und am Ende gehen nur drei der Angeklagten in Haft, andere kommen mit Bewährungsstrafen und Verwarnungen davon. Wie müssen da vergleichsweise milde Urteile wirken? Immerhin ist ein Mensch an den Folgen der barbarischen Hetze gestorben. Auch hier ist richterliche Sensibilität gefragt - nicht nur bei der Abwehr vermeintlicher Einflussnahmeversuche.
[Quelle: Frankfurter Rundschau 14.11.2000]
Kahlrasiert kommen die Täter zur Urteilsverkündung
Richter spricht Urteil im Prozess um Hetzjagd in Guben - und bleibt hinter Anträgen des Staatsanwalts zurück.
Von Wolfgang Kunath (Cottbus)
Nach der tödlichen Hetzjagd auf den Algerier Omar Ben Noui Anfang 1999 in Guben (Brandenburg) hat das Cottbuser Landgericht acht junge Männer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Der Vorsitzende Richter Joachim Dönitz erwähnt in seiner Urteilsbegründung die sozialen Trostlosigkeiten, denen die Angeklagten in ihrem bisherigen Leben unterworfen waren. Gleichwohl wird dem Urteil der Vorwurf übergroßer Milde entgegenschlagen. In allen elf Fällen bleibt es unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß - teilweise deutlich.
Zwei der Angeklagten erhielten Verwarnungen, für sechs wurden die Jugendstrafen zwischen einem und zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt, und in drei Fällen erkannte die Strafkammer auf Jugendstrafen zwischen zwei und drei Jahren ohne Bewährung. "Wir sind sehr zufrieden", kommentierte einer der Anwälte. Die elf zeigten kaum Regungen - einer kam im Sweatshirt mit der Aufschrift "Valhalla", zwei mit weißen Schnürsenkeln in den Springerstiefeln, einige mit kahlgeschorenen Köpfen - äußere Bekenntnisse zur inneren Einstellung.
Guben an der Neiße, Hugo-Jentsch-Straße 14: Nichts deutet heute darauf hin, dass hier ein Mensch verblutet ist. In der Nacht zum 13. Februar 1999 war es zunächst in der schräg gegenüberliegenden Diskothek "Dance Club" zu einer Auseinandersetzung zwischen Deutschen und Ausländern gekommen, bei der ein Kubaner einen der Deutschen mit einem länglichen Metallteil schlug. "Für mich stand fest, dass die sich irgendwo einen Ausländer greifen, um ihre Wut abzureagieren", schilderte im Prozess ein Polizeibeamter die Stimmungslage in jener Nacht, in der die Gubener Polizei offenbar völlig überfordert war. Per Handy wurde die Parole in Umlauf gesetzt, ein "Neger" habe einen "Kameraden" mit einer Machete "aufgeschlitzt". "Nein, das machen wir selbst", wurde die Frage der Polizei beantwortet, ob die Jugendlichen eine Strafanzeige gegen den flüchtigen Kubaner stellen wollten. Es gab, so die Urteilsbegründung, ein "gemeinsames Einverständnis zu Gewalttätigkeiten". Man munitionierte sich mit Pflastersteinen und ging mit drei Autos auf die Suche nach dem Kubaner - mit Alkoholpegeln, die teils deutlich über zwei Promille lagen.
Farid Guendoul, der wegen politischer Verfolgung in Algerien den Alias-Namen Omar Ben Noui trug, lief ihnen mit einem zweiten Algerier und einem Sierra Leoner zufällig über den Weg. Die Ausländer flüchteten sofort. Die Autos nahmen die Verfolgung auf, bremsten abrupt, einige mit Bomberjacken und Springerstiefeln bekleidete Angeklagte sprangen heraus und brüllten ausländerfeindliche Parolen. Die drei änderten die Fluchtrichtung, wurden erneut gestellt, flohen erneut. Sie trennten sich; der zweite Algerier wurde erwischt und misshandelt, dann ließ man von ihm ab, als klar wurde, dass er nicht der Kubaner ist. Guendoul merkte in seiner Panik offenbar nicht, dass er seinen Verfolgern bereits entkommen war. Er trat die Scheibe der Haustür in der Hugo-Jentsch-Straße 14 ein und schnitt sich dabei über acht Zentimeter lang die Schlagader im Kniekehlenbereich auf. Er konnte noch in den ersten Stock kriechen. Eine Viertelstunde später war er verblutet.
Acht Angeklagte sind wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden - dies hatte die Verteidigung bestritten: Es bestehe keine Kausalität zwischen dem Auftreten der Angeklagten und dem tödlichen Ende der Flucht. Dass die acht jedoch "durch eine eigene pflichtwidrige Handlung" den Tod des Algeriers ursächlich herbeigeführt haben, sah das Gericht als erwiesen an. Das Urteil erging auch wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Volksverhetzung und räuberischer Erpressung.
[Quelle: Frankfurter Rundschau 14.11.2000]
Ein mildes Urteil
Das Landgericht Cottbus hat sich im Fall der Hetzjagd von Guben nicht durch Populismus unter Druck setzen lassen.
Von Wolfgang Kunath
Das Opfer war ein Ausländer, und ein Teil der Täter sind Rechtsradikale. Mit blindem Ingrimm und schlichter Wut eine möglichst drakonische Strafe zu fordern, so wie es des Volkes Stimme jederzeit gern tut - so einfach und schnell sollte man sich freilich nicht von der eigenen Liberalität verabschieden. Dennoch wirft das Urteil, mit dem das Landgericht Cottbus am Montag die Hetzjagd auf den Algerier Farid Guendoul und ihr tödliches Ende am 13. Februar 1999 sühnt, manche Frage auf.
Drakonisch kann man es wirklich nicht nennen. Es ist milde: Jugendstrafen zur Bewährung für sechs Angeklagte, und zwischen zwei und drei Jahre "ohne" für die Haupttäter - nicht viel, wenn man den Hass, die Gemeinheit, die Gewalt, den Zynismus bedenkt, die in jener Nacht auf den Straßen der Kleinstadt Guben ausbrachen, und wenn man sich die Todesangst des Fremden vergegenwärtigt. Abschreckend wirke das nicht, hieß es tadelnd in der Öffentlichkeit. Richtig, aber das Jugendstrafrecht verfolgt nun noch ganz andere Ziele als Abschreckung - und im Übrigen, glaubt denn tatsächlich jemand, ein sagen wir doppelt so hohes Strafmaß würde die Wahrscheinlichkeit halbieren, dass künftig wieder Ausländer gejagt werden?
Unbefriedigend war sicher der schleppende Prozessverlauf, der auf die Verzögerungstaktik einiger Verteidiger zurückging. Dies öffentlich zu kritisieren, wie Bundestagspräsident Thierse es tat, ist populär, aber falsch: Es setzt das Gericht unter Druck. Langfristig untergräbt diese Art Populismus gerade in Ostdeutschland das Vertrauen in die Justiz viel stärker als das langsame Mahlen ihrer Mühlen.
[Quelle: taz 14.11.2000]
Recht, nicht Gerechtigkeit
Gubener Hetzjagdprozess: Landgericht verurteilt drei der elf Angeklagten zu Haftstrafen. Michel Friedman, Vizepräsident des Zentralrats der Juden, nennt Urteil "nicht nachvollziehbar".
Für den Vizepräsidenten des Zentralrates der Juden in Deutschland, Michel Friedman, haben die Richter im Gubener Hetzjagdprozess ein "falsches Signal" gesetzt. "Es ist nicht nachvollziehbar, dass Jugendliche, die den Tod eines Menschen mitverursacht haben, mit Bewährungsstrafen davonkommen", sagte Friedman der taz.
21 Monate nach der tödlichen Hetzjagd auf den Algerier Farid Guendoul alias Omar Ben Noui in Guben hat das Cottbusser Landgericht gestern acht junge Männer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Drei der elf Angeklagten erhielten Haftstrafen. Zwei Jugendliche kamen mit Verwarnungen und Auflagen, die übrigen mit Bewährungsstrafen davon.
"Dieses Urteil droht in der Szene missverstanden zu werden", warnte Michel Friedman. "Harte und deutliche Strafen sind gefragt, wo Jugendliche die Orientierung verloren haben." Eine Vertreterin der Nebenklage fand das Urteil ebenfalls zu mild und kündigte Revision an. Auch zwei Brüder des Opfers kritisierten das Urteil.
Zufrieden waren die Anwälte der Täter. Ihre Einschätzung bewegte sich zwischen "günstig" und "angemessen", weil das Gericht unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft blieb. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft von "dumpfer Ausländerfeindlichkeit" als Tatmotiv gesprochen. Im Urteil war davon nur noch bei einzelnen Angeklagten die Rede.
Anders als Michel Friedman wertet das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit das Urteil als "deutliches Zeichen". Auch wenn es moralisch nicht voll zufrieden stelle, habe das Gericht nach rechtsstaatlichen Kriterien entschieden, sagte der Vorsitzende des Bündnisses, Rolf Wischnath.
[Quelle: junge Welt 14.11.2000]
Unrechtsurteil
Fritz Teppich über die Justizsicht auf die Gubener Hetzjagd.
Ein Schock, das menschenverhöhnende Cottbusser Urteil. Ich erschrak, Erinnerung an die Vergasung meiner Mutter 1943, dann - Wut. Treibjagd auf dunkelhäutige Menschen heute lediglich »fahrlässige Tötung«! So als hätte ein Geist den Afrikaner in den Tod gehetzt, nicht eine Meute von Nazibarbaren. Das Gericht in Cottbus hat ein empörendes Unrechtsurteil gefällt!
Zwei der elf Menschenjäger wurden nur verwarnt, sechs erhielten Bewährung, von den drei zu Gefängnis Verurteilten erhielt der Höchstverurteilte weniger als ein mittlerer Betrüger, nur drei Jahre. Hier gilt also ein Menschenleben weniger als eine veruntreute sechsstellige Geldsumme. Im Fernsehen sah ich die Täter grinsen.
Ein Hohn auf formell geltendes Recht! Einmal mehr hat die BRD sich als Unrechtsstaat ausgewiesen: Und das zudem nur vier Tage, nachdem Bundespräsident und Spitzen der Parlamentsparteien in Berlin öffentlich Anstand und Härte gegen Naziverbrecher versprochen hatten. Leere Worte, wie sich zeigt. Diese Leute müssen an Untaten dieses Staates und seiner vornehmlich von Nazirichtern aufgebauten Justiz gemessen werden. Ich schäme mich der schändlichen BRD-Staatsangehörigkeit.
[Quelle: junge Welt 14.11.2000]
Bewährungsstrafen für tödliche Ausländerjagd
Gubener Gericht mochte keinen Tötungsvorsatz erkennen.
Nach 80 Verhandlungstagen sind die elf Angeklagten im Prozeß um die tödliche Ausländerjagd von Guben am Montag überwiegend zu geringen Bewährungsstrafen verurteilt worden. Lediglich zwei Angeklagte erhielten Jugendstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten, jedoch ausdrücklich nicht für die Beteiligung an der Hetzjagd, sondern für andere in dieser Nacht begangene Straftaten. Zwei Angeklagte erhielten lediglich Verwarnungen. Alle Angeklagten hatten jegliche Schuld am Tod des Asylbewerbers abgestritten. Sie nahmen das Urteil ohne erkennbare Regung auf.
Den 17- bis 21jährigen Jugendlichen aus Guben war vorgeworfen worden, am 13. Februar 1999 den 27jährigen algerischen Asylbewerber Omar Ben Noui in den Tod gehetzt zu haben. Der Algerier hatte auf der Flucht vor dem in drei Autos anrückenden und ausländerfeindliche Parolen gröhlenden Mob in Panik eine Haustürscheibe eingetreten und war verblutet. Bereits vorher hatten die Angeklagten Ausländer an verschiedenen Punkten der Stadt attackiert. Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil damit, daß die Angeklagten fahrlässig den Tod Omar Ben Nouis herbeigeführt hätten, allerdings ohne Tötungsabsicht. Trotz der offensichtlichen Zugehörigkeit der Angeklagten zur rechten Skinheadszene hatte Staatsanwalt Günter Oehme sich von vornherein bemüht, den politischen Hintergrund der Tat in Frage zu stellen.
Die meisten Angeklagten machten jedoch aus ihrer Gesinnung während des Prozesses keinen Hehl. Einige erschienen im Gerichtssaal regelmäßig demonstrativ in schwarzen Stiefeln mit weißen Schnürsenkeln, einem bekannten Erkennungszeichen der braunen Szene. Trotzdem bestritten die Anwälte bis zuletzt einen rassistischen Hintergrund der Tat. Einer bezeichnete den Begriff »Kanake« als »im Osten normalen Sprachgebrauch«, mit dem Menschen bezeichnet würden, »die sich nicht ordentlich benehmen«. Mehrere Verteidiger behaupteten während des Prozesses, die in der Hetzjagd-Nacht flüchtenden Ausländer wären nicht wegen einer vermeintlichen rassistischen Bedrohung geflohen, sondern weil sie als mutmaßliche Drogendealer oder Sozialhilfe-Betrüger gesucht würden, was sich als unwahr herausstellte.
Mehrere Angeklagte wurden während der Dauer des Prozesses wegen Beteiligung an weiteren rechtsextremistischen Übergriffen in Gewahrsam genommen. Auch an der mehrmaligen Schändung des Gedenksteines für das Opfer waren sie teilweise beteiligt. Ein Verteidiger rechtfertigte in seinem Plädoyer diese Tat mit den Worten, sein Mandant habe »aus verständlichem Frust über die Dauer des Verfahrens gehandelt«. Ein anderer Verteidiger bezeichnete die Teilnahme an der Hetzjagd als altersgemäßen »Selbstfindungsprozeß« und als eine »völlig neutrale, sozial adäquate Verhaltensweise«.
Die brandenburgische Ausländerbeauftragte Almuth Berger nannte das Urteil in einer ersten Reaktion »vertretbar«. Sie sicherte sowohl den Überlebenden der Gubener Hetzjagd als auch den in Algerien lebenden Angehörigen des getöteten Omar Ben Noui ihre weitere Unterstützung zu.
Zwei Brüder des Opfers kritisierten das Urteil. Sie könnten nicht glauben, daß die Mörder ihres Bruders zum Teil in Freiheit blieben, erklärten Malik und Kamel Guendoul. Rechtsanwältin Christina Clemm als Vertreterin der Nebenkläger bemängelte die ungenügende Berücksichtigung des ausländerfeindlichen Tatmotivs bei der Strafbemessung und kündigte Revision an.
[Quelle: Berliner Morgenpost 14.11.2000]
Milde für die Todeshetzer
Drei Freisprüche, fünf Bewährungsstrafen im Cottbuser Ben-Noui-Prozess - drei müssen ins Gefängnis.
Immer wieder senkten die beiden Brüder Malik und Kamel Guendoul im überfüllten Saal des Cottbuser Landgerichts den Blick. Sie wollten denen, die ihnen und ihrer Familie so viel Leid angetan hatten, nicht mehr länger von Angesicht zu Angesicht gegenübersitzen. Es waren die jungen Gesichter jener elf rechtsgerichteten Jugendlichen und Heranwachsenden aus Guben (Spree-Neiße) und Umgebung, die den 28-jährigen Bruder Farid Guendoul alias Omar Ben Noui in der Nacht vom 12. auf den 13. Februar vergangenen Jahres durch Guben gehetzt hatten. Dabei war er zu Tode gekommen.
Nach drei Stunden war die Tortur für die Brüder vorbei: Der Vorsitzende Richter Joachim Dönitz beendete die Urteilsverkündung im so genannten Hetzjagd-Prozess. Aber von Erleichterung war bei den beiden keine Spur. Denn acht der jungen Deutschen wurden gestern nach mehr als eineinhalb Jahren Prozessdauer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, fünf Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Drei der Angeklagten wurden lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sie waren aus Sicht des Gerichts nicht haftbar zu machen für den Tod des Mannes, der davon geträumt hatte, in Deutschland ein Studium der Luft- und Raumfahrttechnik zu beginnen.
Die Höhe der Strafen machte die beiden Brüder fassungslos. Zwischen drei Jahren Jugendstrafe und richterlichen Verwarnungen lag das Strafmaß. Alle konnten zunächst nach Hause gehen. Malik brach auf dem Stuhl zusammen und verharrte minutenlang, von Weinkrämpfen geschüttelt, in dem großen Sitzungssaal.
Richter Dönitz hatte eine schlüssige Darstellung der Tatumstände gliefert hat. «In Todesangst hat Omar Ben Noui die Scheibe einer Hauseingangstür zertreten und sich dabei tödliche Verletzungen zugezogen.» Zum Verhängnis war dem jungen Mann geworden, dass die Jugendlichen nach einem Farbigen gesucht hatten, der ihren «Kameraden» Ronny P. mit einer Machete schwer verletzt haben sollte. Die entscheidende Frage: Warum flüchtete Omar Ben Noui und mit ihm zwei weitere Ausländer? «Weil die Angeklagten durch ihr martialisches Auftreten und ihre Kleidung mit Bomberjacken, Springerstiefeln und kurzgeschorenen Köpfen die Opfer in Angst und Schrecken versetzt hatten.» Die Verteidiger der Angeklagten hatten dies bezweifelt. «Die Art der Flucht war nicht angemessen», so der Tenor.
Richter Dönitz stellte klar: «Mitten in der Nacht waren die elf in einem Konvoi von drei Autos auf Omar Ben Noui und seine Freunde zugerast.» Teilweise stark alkoholisiert und von rechtsgerichteter Musik der verbotenen Skin-Gruppe «Landser» zusätzlich aufgepeitscht, stürzten sie aus den Autos und brüllten fremdenfeindliche Parolen wie «Hass, Hass» und «Ausländer raus». Omar Ben Noui und die Freunde flüchteten. Richter Dönitz: Die Täter hätten ihre Opfer «pflichtwidrig dazu genötigt zu flüchten». Sie hätten einen derartigen fremdenfeindlich motiviertenVerfolgungsdruck auf die drei ausgeübt, dass auch tödliche Folgen vorhersehbar und deshalb vermeidbar gewesen wären. Auch, sagte Dönitz, sei es Omar Ben Noui nicht anzulasten, dass er Schutz in dem Haus an der Hugo-Jentsch-Straße gesucht habe. «Das war sicherer, als draußen zu bleiben.» Nebenklagevertreterin Clemm kritisierte das Urteil: «Wir bleiben dabei, die Angeklagten handelten vorsätzlich und haben billigend in Kauf gnommen, dass ein Ausländer zu Tode kommen könnte», sagte Rechtsanwältin Clemm. Sie kündigte an, deshalb in Revision gehen zu wollen.
Wolfram Narath, Anwalt eines der Rädelsführer der nächtlichen Menschenjagd und Leiter der Bundesschiedsstelle der NPD, war ebenfalls nicht zufrieden. «Maßlos enttäuscht» sei er über das «viel zu harte Urteil».
[Quelle: Yahoo! Schlagzeilen 13.11.2000 - 14:48 Uhr]
Haftstrafen nach tödlicher Hetzjagd auf Algerier
Cottbus (Reuters) - Im Prozess um die tödliche Hetzjagd auf einen Algerier im brandenburgischen Guben hat das Landgericht Cottbus am Montag acht der elf Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu Haft- beziehungsweise Bewährungsstrafen verurteilt. Gegen drei Angeklagte ergingen Haftstrafen bis zu drei Jahren ohne Bewährung. Fünf der für den Tod des Algeriers mitverantwortlichen jungen Männer wurden zu Bewährungsstrafen zwischen zwölf und 18 Monaten verurteilt. Aus Sicht des Gerichts handelten die Angeklagten aus "Frust über Ausländer".
Die elf jungen Männer hatten in der Nacht des 13. Februar 1999 drei Afrikaner durch die Grenzstadt Guben gehetzt. Der 28-jährige Algerier Farid Guendoul alias Omar Ben Nuoi sprang auf der Flucht in Panik durch eine Haustürscheibe und verletzte sich so schwer, dass er an Ort und Stelle verblutete. Ein anderer Algerier wurde von den Verfolgern geschlagen. Der Fall hatte bundesweites Aufsehen erregt. "Farid Guendoul ist nicht selbst für seinen Tod verantwortlich", sagte der Vorsitzende Richter Joachim Dönitz in der Urteilsbegründung. Die Angeklagten hätten sich aggressiv verhalten und zum Teil hasserfüllte Parolen gebrüllt. Dadurch hätten sie bei Farid Guendoul und seinen beiden Begleitern Todesangst ausgelöst.
Die Staatsanwaltschaft hatte Jugendstrafen bis zu dreieinhalb Jahren beantragt. Alle Verteidiger hatten im Hauptanklagepunkt, der fahrlässigen Tötung, Freispruch verlangt. In das Urteil wurden bei einigen Angeklagten Strafen wegen anderer Taten einbezogen. Nur einer der Angeklagten hatte ein Geständnis abgelegt. Die Angeklagten, die zum Teil in Springerstiefeln und mit kahl rasierten Schädeln in den Gerichtssaal gekommen waren, nahmen den Richterspruch überwiegend ohne sichtbare Regung auf. Zwei Brüder des toten Algeriers nahmen als Besucher an der Urteilsverkündung teil.
Das tödliche Ende der Verfolgungsjagd sei für acht der Angeklagten vorhersehbar und vermeidbar gewesen, sagte Richter Dönitz. Nach Überzeugung des Gerichts habe jedoch keiner der Verfolger den Tod des Algeriers gewollt. "Sie haben Farid Guendoul nicht vorsätzlich getötet", sagte Dönitz. Zwar waren bei der Hetzjagd alle elf Angeklagten beteiligt, doch für drei der jungen Männer konnte aus Sicht des Gerichts nicht nachgewiesen werden, dass sie den Tod des Algeriers mitverursacht haben. Sie seien als Beifahrer in den Autos geblieben, mit denen die Afrikaner durch Guben gejagt worden waren. Allerdings wurden diese drei Angeklagten wie die anderen wegen gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit Schlägen auf einen Begleiter Farid Guendouls verurteilt. Zwei dieser Angeklagten wurden verwarnt und sollen 100 bezeihungsweise 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, der dritte wurde vor allem wegen anderer Straftaten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Ausgangspunkt für die Verfolgungsjagd sei eine Auseinandersetzung zwischen einem Deutschen und einem Kubaner in einer Gubener Discothek gewesen, sagte Dönitz. Einer der Angeklagten sei außerdem in Streit mit einem vietnamesischen Staatsbürger geraten. Als der Kubaner verschwunden war, hätten die Angeklagen mit drei Autos die Verfolgung aufgenommen. Bewaffnet mit Pflastersteinen, zum Teil hasserfüllte Parolen grölend und Neonazi-Musik spielend seien sie durch Guben gerast. Zweimal hätten sie mit quietschenden Reifen gestoppt, um Ausländer zu verfolgen.
[Quelle: Tagesspiegel - 12.11.2000]
Hetzjagd-Prozess
Stets glattrasierte Glatzen
Provozieren bis zuletzt: Angeklagte und Anwälte verharmlosen den Tod Farid Guendouls
Frank Jansen
Mit dem Wort "Kanake" hat Rechtsanwalt Egon Janthur kaum Probleme. "Der Begriff wird im Osten nicht nur für Ausländer angewandt, sondern auch für Menschen, die sich nicht ordentlich benehmen", sagt der aus dem ostbrandenburgischen Guben stammende Jurist. Außerdem seien Vokabeln wie "Fidschi", "Neger" und "Mossi" (für Mosambikaner) "Begriffe aus der DDR-Zeit, die nie beanstandet worden sind". Da ist dem Verteidiger unverständlich, dass sein junger Mandant, der an der Hetzjagd auf Ausländer beteiligt war und eines der Opfer mit Tritten traktiert hat, ein Rassist sein soll. "Insofern muss ich den Vorhalt rechter Gesinnung zurückweisen", sagt Janthur in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Cottbus. Zweieinhalb Wochen bevor am morgigen Montag der "Hetzjagd-Prozess" endet. Und mehr als anderthalb Jahre nach dem Tod von Farid Guendoul alias Omar Ben Noui.
Der algerische Asylbewerber und zwei afrikanische Freunde waren in der Nacht zum 13. Februar 1999 in Guben von den elf Angeklagten verfolgt worden. Einer der jungen Deutschen rief: "Da sind die Kanaken!" Die drei Afrikaner reagierten, nach Janthurs Maßstäben, nicht ordentlich: Sie rannten weg, Guendoul zertrat in seiner Panik die Glastür eines Plattenbaueingangs und erlitt schwere Schnittverletzungen. Nach wenigen Minuten war der 28 Jahre alte Flüchtling im Treppenhaus verblutet. Er hinterließ seine Familie in Algerien und eine Freundin in Guben. Sie war schwanger. Guendouls Kind kam nach seinem Tod auf die Welt.
Egon Janthur ist kein Szene-Anwalt. Kein überzeugter Rechtsextremist wie sein Kollege Wolfram Nahrath, der im Hetzjagd-Prozess einen Skinhead vertritt. Janthur, Anfang 60, hat sich in den fast anderthalb Jahren Verhandlungsdauer zurückgehalten. Im Gegensatz zu einem harten Kern von einem halben Dutzend Verteidigern, die der 3. Großen Strafkammer einheizen wollten. Janthur hat sich sogar mit diesen Anwälten gestritten, hinter verschlossenen Türen. Ihm gefiel die Konflikt-Verteidigung nicht, mit den unzähligen Befangenheitsanträgen und Verschleppungsmanövern. Doch in seinem Plädoyer gibt Janthur Sätze über "Kanaken" und "Fidschis" von sich, die von ihm nicht zu erwarten waren. Aber wahrscheinlich die Stimmung der Angeklagten beschreiben.
Im Laufe der vergangenen 17 Monate demonstrieren die elf jungen Männer, was sie von der Hauptverhandlung halten. Die Aussagen sind spärlich, die Gesichter wirken desinteressiert. Einige Angeklagten lassen das Gericht morgens warten, manchmal stundenlang. Die meisten präsentieren markante Kurzhaarfrisuren, zwei junge Männer stets glatt rasierte Glatzen. Die Skinheads Steffen H. und David B. tragen häufig schwarze Stiefel. Mit weißen Schnürsenkeln, einem Erkennungszeichen der braunen Szene. Unübersehbar für die mehr als 20 Verteidiger und Verteidigerinnen.
Die Anwälte äußern sich nicht zum militanten Outfit mancher Mandanten. Dafür regen sie sich um so mehr über die Prozessberichte in den Medien auf. Fast alle Verteidiger fühlen sich verbal misshandelt und dreschen in ihren Plädoyers auf "die Presse" ein. "Schlammschlacht", "Zeilenkonstrukteure", "bornierte Arroganz" lauten einige der Schmähungen. Dass im Sommer eine große Debatte über die rechte Gefahr in Gang gekommen ist, dass sich ein ganzes Land vor der Gewalt von Skinheads erschreckt, scheinen diese Verteidiger genauso wenig wahrnehmen zu wollen wie die nackten Schädel und schwarzen Stiefel an ihrer Seite.
Manche Anwälte argumentieren, sie müssten so handeln. Es sei im Sinne ihrer Mandanten, die Strafkammer zu attackieren. Und Anträge zu stellen, "die für Opfer nachvollziehbar eine Unverschämtheit darstellen", wie Verteidiger Daniel Amelung in seinem Plädoyer behauptet. Was die Anwältinnen und Anwälte der Nebenkläger - Bruder und Mutter von Farid Guendoul, seine Freunde Khaled Bensaha und Issaka Kaba - empört. Es nützt nichts. Der harte Kern der Verteidiger weigert sich, einen Zusammenhang zwischen der eigenen Konflikt-Strategie und dem Treiben mancher Mandanten sowie der rechten Szene in Guben zu erkennen. Obwohl der Gedenkstein für Farid Guendoul während des Prozesses mehrere Male geschändet wird. Einmal auch von dem Angeklagten Marcel P., der kurz nach dem ersten Jahrestag der Hetzjagd auf dem kleinen Mahnmal Blumen zertrampelt. Sein Verteidiger Achim Schmidtke rechtfertigt im Plädoyer die Schändung. Marcel P. habe "aus verständlichem Frust über die Dauer des Verfahrens gehandelt".
Den Angeklagten und der rechten Szene wird signalisiert: Was ihr treibt, ist kaum zu beanstanden. Exemplarische Sätze aus den Plädoyers einiger Verteidiger: "Das Rufen von 'Hass, Hass, Hass' ist kein Angriff auf die Menschenwürde." - "Mein Mandant schoss einige Male über seine Ziele hinaus - warum auch nicht? Er muss sich finden, wie alle jungen Menschen." - "Es handelte sich (in der Hetzjagd-Nacht) um eine völlig neutrale, sozial adäquate Verhaltensweise."
Zeigen dennoch Angeklagte ein wenig Einsicht? In ihren Schlussworten sagen einige, "es tut mir leid". Auch Alexander B. Hinterher stellt er vor dem Gerichtsgebäude einen Journalisten zur Rede: "Valhalla" stehe auf beiden Ärmeln seiner Jacke. Der Grund für den Unmut: In dem Zeitungstext wurde nur ein "Valhalla"-Ärmel erwähnt.
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