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  Motivsuche bei rechten Tätern
Vier rechtsextreme Jugendliche stehen seit gestern wegen Mordes an einem 60-Jährigen vor Gericht. Nach eigenen Angaben wollten sie "Assis klatschen". Staatsanwalt zweifelt, ob ihre Gesinnung Triebfeder für die menschenverachtende Tat war.
taz - 15.11.2000


  Saufen, raufen - töten
Prozess-Auftakt: Vier Rechtsradikale sollen Nachbarn brutal ermordet haben.
Berliner Morgenpost - 15.11.2000


  Prozess gegen Rechtsextreme
Erst "Ausländer klatschen", am Ende: Mord. Vier Männer misshandelten einen Sozialhilfeempfänger und brachten ihn um / Anklage: Dumpfe Gewalt.
Tagesspiegel - 15.11.2000



[Quelle: taz 15.11.2000]

Motivsuche bei rechten Tätern

Vier rechtsextreme Jugendliche stehen seit gestern wegen Mordes an einem 60-Jährigen vor Gericht. Nach eigenen Angaben wollten sie "Assis klatschen". Staatsanwalt zweifelt, ob ihre Gesinnung Triebfeder für die menschenverachtende Tat war.

von PLUTONIA PLARRE

Dreimal sind die vier rechten Jugendlichen in der Tatnacht in wenigen Stunden Abstand in der Wohnung des 60-jährigen Sozialhilfeempfängers Dieter E. gewesen. Das erste Mal, um den im Bett liegenden Mann zusammenzutreten. "Assis klatschen", nannten sie das. Das zweite Mal um Dieter E. ein Messer in die Brust zu stoßen, damit er sie nicht als Täter wiedererkennt. Das dritte Mal, um Spuren zu beseitigen.

Die Tat geschah in der Nacht vom 23. zum 24. Mai in Pankow. Seit gestern müssen sich die vier angeklagten Männer im Alter zwischen 17 und 21 Jahren vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts wegen Mordes verantworten. Im Vergleich zu anderen Delikten ist der Fall ungewöhnlich schnell zur Anklage und zum Prozess gebracht worden. Nur mit der Bewertung des Tatmotivs halten sich die Ermittlungsbehörden ausgesprochen zurück. Die Polizei hat in einer Pressemitteilung am Folgetag von einem Raubmord gesprochen. Diese Version wurde von der Staatsanwaltschaft auch dann nicht korrigiert, als die Jugendlichen zwei Tage später festgenommen wurden. Bei ihrer Vernehmung hatten sie eingeräumt, dass sie sich dem rechten Spektrum zugehörig fühlen und Kameradschaftstreffen veranstaltet hätten, an denen auch der Neonazi-Führer Arnulf Priem teilgenommen habe. Drei Tage vor der Tat waren sie durch Sieg-heil-Rufe in dem Hochhaus aufgefallen, wo einer der Angeklagten wohnte und Dieter E. starb. Wenige Stunden, bevor sie in die Wohnung des Sozialhilfeempfängers gestürmt waren, haben sie einen Afrikaner auf der Straße "angepöbelt", wie gestern einer der Angeklagten zugab.

So eindeutig wie sich der Fall vor diesem Hintergrund darstellt, ist er für die Staatsanwaltschaft indes bis heute nicht. "Nicht jede Tat eines Rechtsextremisten ist eine rechtsextremistische Straftat", sagt Justizsprecherin Anja Teschner. Die Tatsache, dass die Jugendlichen in ihrer polizeilichen Vernehmung selbst von "Assi klatschen" gesprochen haben, brachte den zuständigen Staatsanwalt Ralph Knispel gestern immerhin zu dem Zugeständnis: "Die rechtsextremistische Gesinnung mag bei der Motivation mit eine Rolle gespielt haben." Inwieweit diese Gesinnung aber "Triebfeder" für die zweifellos "menschenverachtende Tat" gewesen sei, müsse im Prozess geklärt werden.

Das kann dauern. Aufgrund eines Befangenheitsantrags der Anwälte konnte das Gericht erst gestern Mittag mit der Befragung der Angeklagten beginnen. Die vier Männer, die sich ihre Haare inzwischen wachsen gelassen haben, kommen dem Vernehmen nach aus geordneten Verhältnissen. Einer ist der Sohn eines BGS-Beamten.

Drei sitzen in Untersuchungshaft. Der jüngste, der gestern als Erster vernommen wurde, sitzt in der U-Haftvermeidungsanstalt Haus Kieferngrund. Seiner Aussage zufolge hatten die vier an dem Abend "rechte Musik" gehört und reichlich Alkohol getrunken, bevor zwei der Mitangeklagten auf die Idee gekommen seien, den im neunten Obergeschoss wohnenden Dieter E. "aufzuklatschen". Einige von ihnen kannten den Mann und hatten sogar schon mit ihm gezecht. Aus einer Art "Gruppenzwang" sei er mit in die Wohnung gegangen, sagte der jüngste Angeklagte, habe das Schlafzimmer aber nicht betreten, als der Rentner dort zusammengeschlagen und getötet wurde. Erst beim dritten Mal, als er mit einer Socke die Spuren in der Wohnung abgewischt habe, habe er den blutüberströmten Mann in seinem Bett liegen sehen: "Es war kein schöner Anblick", räumte er auf Nachfrage des Richters ein. Der Prozess wird am 21. November fortgesetzt.


[Quelle: Berliner Morgenpost 15.11.2000]

Saufen, raufen - töten

Prozess-Auftakt: Vier Rechtsradikale sollen Nachbarn brutal ermordet haben.

Von Jens Anker

Erst drangen dumpfe Schläge aus der Wohnung, zwei Stunden später blitzte ein Messer. Dieter Eich hatte keine Chance. Der erste Angriff überraschte ihn im Schlaf. Vier junge Männer aus dem rechtsradikalen Spektrum haben am 24. Mai diesen Jahres einen 60-Jährigen zusammengeschlagen und getötet. Seit gestern stehen sie wegen gemeinschaftlichen Mordes vor Gericht. Die Tat geschah nach Auffassung der Staatsanwaltschaft, um eine andere Straftat zu verdecken und nicht, um ein aus Sicht der Täter minderwertigen Menschen zu beseitigen. Ist das angesichts des brutalen Todes überhaupt von Bedeutung?

Hintergrund: Die vier Männer aus Pankow trafen sich an diesem Abend in der Wohnung von René R.. Sie tranken, quatschten und streunten in der Gegend herum. Als ihnen ein Farbiger begegnete, pöbelten sie ihn an. Zu weiteren Übergriffen kam es nicht, stattdessen gingen sie zurück in die Wohnung an der Walter-Friedrich-Straße in Weißensee, hörten Musik und tranken weiter. Dann hatte einer der vier angetrunkenen Rumtreiber die fatale Idee. «Wir wollten den da oben aufmischen, aufklatschen», sagte der jüngste der Angeklagten gestern in seinem Geständnis. Er war dagegen, doch der «Gruppenzwang» zog ihn mit hinein. Das brutale Quartett fuhr aus dem 5. Stockwerk des Miethauses in die 9. Etage. Dort wohnte Dieter Eich, den alle in der Gegend wegen seines wilden Haarwuchses «Beethoven» nannten. Die vier drangen in die Wohnung, zwei der Männer schlugen und traten auf den schlafenden Beethoven ein. Dann soffen die Männer unten weiter. Irgendwann dämmerte einem von ihnen, dass ihr Opfer sie wieder erkennen könnte. Also fuhren sie wieder hinauf. Der 18-jährige René R. nahm sein Messer und stach es dem Schwerverletzten zwischen die Rippen. Beethoven verblutete.

Erneut ging es runter, wieder muss einem der Täter eine dunkle Ahnung gekommen sein. Was, wenn jemand den Toten findet und die Polizei Spuren sichert? Zum dritten Mal marschierten die vier Männer in die 9. Etage. Diesmal beseitigten sie Spuren. Sie reinigten das Messer mit Spülmittel, wischten Fingerabdrücke von den Möbeln. Zuletzt schmissen sie ihre Kleidung in einen Müllcontainer.

Drei Tage zuvor war der Polizei die Wohnung des René R. im selben Wohnhaus bereits aufgefallen. Bei einer Feier riefen einige offenbar angetrunkene Partygäste «Heil Hitler» aus dem Fenster. In Zeugenvernehmungen verstrickten sich die heute Angeklagten in Widersprüche, das Netz der Ermittler schloss sich.

Im Lauf der Ermittlungen offenbarten die vier Angeklagten ihre rechte Gesinnung. Nicht als rechtsradikal würden sie sich bezeichnen, aber als «deutschnational», sagte der Staatsanwalt am Rande des Prozesses. Sie trieben sich auf so genannten Kameradschaftsabenden herum, der Neonazi Arnulf Priem gehörte zu ihren geistigen Lehrmeistern.

Das Motiv für den Mord stellte nach Auffassung des Staatsanwaltes Ralph Knispel ausschließlich der Wunsch dar, die schweren Misshandlungen zu verdecken. Bei der Strafzumessung könnte sich eine rechtsradikale, menschenverachtende Gesinnung jedoch strafschärfend auswirken. Drei der Angeklagten waren zur Tatzeit minderjährig. Ihnen droht nach dem Jugendgesetz eine Höchststrafe von zehn Jahren Gefängnis. Dem mit 21 Jahren ältesten Angeklagten - nach Auffassung der Ankläger zugleich einer der Rädelsführer - droht lebenslange Haft. Offen blieb am ersten Prozesstag die Frage, ob die Schuldfähigkeit der Angeklagten nach dem stundenlangen Alkoholgelage eingeschränkt war. Der psychiatrische Gutachter wird später gehört.

Ratlos stehen Betrachter vor dem willkürlichen Gewaltausbruch der Angeklagten. Haben Eltern, Lehrer, Freunde den vier Heranwachsenden nicht vermitteln können, das Leben eines anderen zu respektieren? Ein Wort der Reue fehlte jedenfalls am ersten Prozesstag.


[Quelle: Tagesspiegel 15.11.2000]

Prozess gegen Rechtsextreme

Erst "Ausländer klatschen", am Ende: Mord. Vier Männer misshandelten einen Sozialhilfeempfänger und brachten ihn um / Anklage: Dumpfe Gewalt.

Peter Murakami

Mit Streitigkeiten zwischen dem Vorsitzenden Richter Kay Dieckmann und den Verteidigern begann am Dienstag vor dem Landgericht der Mordprozess gegen vier der rechtsextremen Szene zugehörige Männer zwischen 17 und 21 Jahren. Die Staatsanwaltschaft legt der Gruppe zur Last, am 20. Mai dieses Jahres den 60-jährigen Sozialhilfeempfänger Dieter E. in seiner Wohnung in der Walter-Friedrich-Straße in Buch ermordet zu haben. Als Motiv ist bisher nur blanke Lust an der Gewalt erkennbar.

Nach Auffassung der Anklagevertretung hatten die vier Rechtsextremisten den Mann zunächst überfallen und mit Faustschlägen und Tritten schwer verletzt. Auf die Idee, den Sozialhilfeempänger anzugreifen, sollen die Angeklagten gekommen sei, nachdem sie ursprünglich beabsichtigt hatten, "Ausländer zu klatschen".

Sie wollten einen Schwarzafrikaner überfallen, der ihnen aber glücklicherweise entkam. Dann soll der 21-jährige Matthias K. auf die Idee gekommen sein, über den Sozialhilfeempfänger herzufallen. "Lass uns den Assi da oben klatschen gehen", soll er seine Kumpane aufgefordert haben.

Sie ließen den Mann besinnungslos in seiner Wohnung zurück, kehrten aber später zurück und erstachen Dieter E. , weil sie laut Anklage fürchteten, er könne sie später anzeigen. Der 18-jährige René R., Sohn eines BGS-Beamten, soll dem Mann das Messer ins Herz gestoßen haben.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft kehrten die Täter schließlich wenige Stunden nach dem Mord an dem Mann zum dritten Mal in die Wohnung zurück, um Fingerabdrücke und andere Spuren zu beseitigen.

Trotz des mittlerweile bekannt gewordenen rechtsextremen Hintergrundes des Verbrechens bezeichnete Staatsanwalt Ralph Knispel jetzt "dumpfe Gewalt" als eigentliche Triebfeder der Tat. Die neonazistische Gesinnung der Männer, die gelegentlich Kameradschaftsabende abhielten und die noch drei Tage vor der Tat durch "Heil-Hitler"-Gegröhle aufgefallen waren, spiele bei dem Verbrechen keine Rolle, zumal deren extremer Hintergrund sich erst im Laufe der Ermittlungen herausgestellt habe. "Nicht jede Tat eines Rechtsextremisten ist eine rechtsextreme Straftat", sagte der Anklagevertreter.

Unmittelbar nach der Verlesung der Anklage versuchte Rechtsanwalt Aribert Streubel, der bereits als Verteidiger des Neonazis Priem in Erscheinung getreten ist, den Vorsitzenden dazu zu bringen, seinen Mandanten, den 21-jährigen Matthias K., zuerst zu vernehmen. Zur Begründung gab er an, dass sich sein Mandant für diesen Tag auf seine Vernehmung vorbereitet habe.

Richter Dieckmann lehnte den Antrag zum Ärger des Verteidigers ab. Daraufhin kündigte Streubel an, einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden zu stellen. Auch dieser Antrag wurde von der Kammer zurückgewiesen.

Wie eine Revanche gegenüber den Verteidigern der Rechtsextremen wirkte es auf Prozessbeobachter dann, als der Vorsitzende Richter ankündigte, dass in diesem Verfahren acht Stunden täglich verhandelt werde, um die Prozesskosten gering zu halten. Für die Verteidiger kann das eine schmerzhafte Bestimmung sein, da sie nach Verhandlungstagen und nicht nach Stunden honoriert werden.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.

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