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Quelle: Berliner Morgenpost - 21.4.2001
NPD klagt gegen Demonstrationsverbot am 1. Mai
Entscheidung des Verwaltungsgerichts für Mittwoch erwartet.
Von Carsten Fiedler
Der Berliner City droht am 1. Mai weiterhin ein brauner Aufmarsch: Die NPD machte gestern ihre Ankündigung wahr, gegen das Verbot durch Innensenator Eckart Werthebach (CDU) Rechtsmittel einzulegen. Beim Berliner Verwaltungsgericht ging ein Eilantrag der rechtsextremistischen Partei ein, mit dem sie ihre Demonstration am Tag der Arbeit durchsetzen will. Im juristischen Tauziehen ist jetzt erneut die Polizei am Zug: Sie hat bis Montag Frist für eine Stellungnahme. Am Mittwoch will das Verwaltungsgericht seine Entscheidung verkünden.
Innensenator Werthebach hatte am Donnerstag den Aufmarsch mit der Begründung verboten, die innere Sicherheit der Hauptstadt sei gefährdet. Zudem wolle die NPD mit der Demonstration am 1. Mai «provozieren und herausfordern». Ein Aufmarsch ausgerechnet am von den Nazis 1933 missbrauchten «Tag der nationalen Arbeit», mit dem auch die Zerschlagung der Gewerkschaften einhergegangen sei, bedeute die «Herabwürdigung eines Gedenktages». Als Ausweichtermin hatte Werthebach den 5. Mai genannt.
Doch darauf wollen sich die Rechtsextremen nicht einlassen. «Die NPD will nach wie vor am 1. Mai mit 500 Teilnehmern durch die Innenstadt ziehen», sagte gestern der Rechtsanwalt der Partei, Carsten Schrank. Die Begründung des Verbots sei aus seiner Sicht juristisch nicht haltbar. Per einstweiliger Anordnung entschied das Verwaltungsgericht, dass die NPD heute zwei Info-Stände vor dem Lindencenter und am Tierpark aufstellen darf: Da die Partei noch nicht verboten sei, müsse das zuständige Bezirksamt Lichtenberg/Hohenschönhausen die Genehmigung erteilen.
Ausschreitungen, Verletzte, brennende Autos - um solch ein Szenario am 1. Mai zu verhindern, befinden sich die Berliner Sicherheitskräfte in höchster Alarmbereitschaft. Denn auch aus dem linken Spektrum wurden zwei Demonstrationen angemeldet, und mit Attacken von Autonomen auf den NPD-Aufzug wird gerechnet. Zehn Hundertschaften der Berliner Polizei stehen für das Mai-Wochenende bereit, 40 weitere sind aus dem Bundesgebiet angefordert.
Der Vorsitzende des Innenausschusses im Abgeordnetenhaus, Peter Trapp (CDU), fordert angesichts der möglichen Krawalle, eine gesetzliche Grundlage für einen «Unterbindungs-Gewahrsam» zu schaffen: «Gewaltbereite Störer könnten dann schon im Vorfeld von der Polizei aus dem Verkehr gezogen und für einen Zeitraum von bis zu vier Tagen festgesetzt werden», sagte Trapp. Der Staatsschutz wisse in vielen Fällen, welche bereits straffällig gewordenen Personen sich zu so einem Termin wie dem 1.Mai ansagen würden.
Wenn das allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Berlin entsprechend geändert würde, habe er keine Bedenken, dass das Mittel des «Unterbindungs-Gewahrsams» auch vor Gericht Bestand haben werde. Angesichts des enormen Polizeiaufgebots, für das Berlin an Tagen wie dem 1. Mai sorgen und auch zahlen müsse, hält Peter Trapp die Zuwendungen des Bundes für hauptstadtbedingte Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 75 Millionen Mark für zu gering: «Es ist doch vor allem der Hauptstadt-Effekt, der rechte und linke Krawall-Touristen anzieht.»
Der Deutsche Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg hofft, dass das Verbot der NPD-Demonstration vor dem Verwaltungsgericht Bestand hat. Das Ansinnen der rechten Partei, am Tag der Arbeit in der Hauptstadt zu demonstrieren, sei der «Gipfel der Unverfrorenheit», sagte der Vorsitzende des Landesbezirkes, Dieter Scholz.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes könnte von den Rechtsextremen allerdings angefochten werden. Im vergangenen Jahr hatte die NPD sogar das Bundesverfassungsgericht angerufen, 1200 NPD-Anhänger durften schließlich durch Hellersdorf marschieren.
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