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Quelle: Berliner Morgenpost - 29.4.2001

Strecke der NPD-Demo verändert

Berlins Polizeipräsident hatte dafür plädiert, die Veranstaltung der NPD vom 1. auf den 5. Mai zu verlegen. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts entschieden anders.

Der 1. Mai sei im Bewusstsein der Bevölkerung nicht mit der Erinnerung an die Bestimmung dieses Tages zum gesetzlichen Feiertag durch die Nationalsozialisten verknüpft, begründeten sie ihr Urteil. Die Allgemeinheit verstehe diesen Tag vielmehr als Demonstrations- und Feiertag in der Tradition der Arbeiterbewegung. Eine zeitliche Verlegung der NPD-Veranstaltung sei deshalb nicht gerechtfertigt. Wie der Polizeipräsident lehnten aber auch die Richter die von der NPD ursprünglich vorgesehene Wegstrecke ab.

Eine Demonstration auf der Frankfurter Allee berge erhebliche Gefahren für Leben und Gesundheit der Demonstrationsteilnehmer, unbeteiligter Dritter und der eingesetzten Polizeibeamten, da von Aktionen linksradikaler Gruppierungen auszugehen sei, so das Oberverwaltungsgericht. Die Strecke würde deshalb vom S-Bahnhof Gehrenseestraße über die Pablo-Picasso-Straße, die Seehausener und Vincent-van-Gogh-Straße, über die Prendener, Dorf-, Ernst-Barlach- und Egon-Erwin-Kisch-Straße bis zum S-Bahnhof Wartenberg führen.

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