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Quelle: Linke Seite - 22.9.2002
Repression und Kriminalisierung gegen das Internetprojekt "Linke Seite"
Presseerklärung zum Ermittlungsverfahren des Bundesgerichtshofes gegen unbekannt und linkeseite.de
Wieder einmal hat das system auf sehr deutliche art und weise gezeigt, dass eine unabhängige, freie berichterstattung in diesem staat nicht erwünscht und gleich gar nicht toleriert wird.
das ermittlungsverfahren nach 129a im zusammenhang mit der veröffentlichung eines anonym an linkeseite.de gesendeten bekennerschreibens zu einem anschlag auf einen strommasten im bereich des berliner abschiebeflughafens schönefeld zeigt deutlich auf, dass hintergründe und motive eines solchen vorgehens der breiten bevölkerung möglichst vorenthalten werden soll – vielleicht auch deshalb, um eine evtl. breitere solidarisierung oder zumindest ein nachdenken über aktionen und formen des protests zu verhindern.
für anwaltskosten, eventuelle klagen bzw. weitere rechtliche schritte, einem nun anstehenden umzug des projekts linkeseite.de auf sichere server und allen weiteren nun folgenden massnahmen wird dringenst finanzielle unterstützung benötigt.
1 oder 2 euro von jedem newsletterleser etwa würde schon eine gewisse finanzielle grundlage schaffen.
BLZ: 64120030
Kontonummer: 1224938900
Empfänger: Barthel
Verwendungszweck: 129a/DLS
ferner bitte ich alle, die anfragen oder schreiben von behörden, bzw. informationen darüber erhalten, ob sie von ermittlungen seitens der nutzung von linkeseite.de betroffen sind sich mit mir in verbindung zu setzen.
linkeseite@my.security.nl
es ist an der zeit, zum einen den internetdiensteanbietern die grenzen der akzeptanz aufzuzeigen, gegen dies art der totalen überwachung zu protestieren und aufzuzeigen, dass dies nicht alle widerspruchslos hinnehmen.
zum anderen ist eine erneute öffentliche diskussion über die überwachungsmaschinerie des staates im zusammenhang mit den anscheinend immer weniger bedeutsamen grundrechten jedes einzelnen unabdingbar.
es ist nun davon auszugehen, dass der provider, bei welchem die seiten und inhalte von linkeseite.de liegen, sämtliche logfiles und wahrscheinlich auch den e-mailverkehr auf antrag des bundesgerichtshofes bzw. der bundesanwaltschaft widerspruchslos an die ermittlungsbehörden herausgegeben hat.
eine information betroffener hiervon hält dieses unternehmen anscheinend für überflüssig.
nach meheren telefonischen nachfragen bei 1und1 wurde sich zwar auf konkrete nachfrage widersprochen - d.h. ich habe vom lka geredet und in der antwort wurde die baw angeführt – aber selbst dann wurde nur darauf hingewiesen, dass 1und1 diese daten nur herausgibt, wenn eine strafanzeige vorliegt.
es ist ein sehr glaubwürdiger hinweis darauf gekommen, dass die o.a. datenbestände inzwischen den behörden zur auswertung überlassen wurden. In welchem umfang sowie auf welcher rechtlichen grundlage, ist nicht bekannt.
allerdings ist davon auszugehen, dass ALLE, die in den letzten monaten auf linkeseite.de informationen abgerufen haben oder per e-mail kontakt mit linkeseite.de hatten, zumindest anhand der hinterlassenen ip-adressen oder e-mail absenderadresse in ein ermittlungsraster fallen könnten.
Dies bedeutet immerhin ein datenvolumen von mehreren hunderttausend ip-adressen
Auszug aus der Telekommunikations-Überwachungsverordnung:
Komplettfassung unter http://www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/TKUEV1.pdf
§ 5
Grundsätze
(1) Zur Umsetzung einer Überwachungsmaßnahme hat der Verpflichtete der berechtigten Stelle am Übergabepunkt eine vollständige Kopie der Telekommunikation bereitzustellen, die über seine Telekommunikationsanlage unter der in der Anordnung angegebenen Kennung abgewickelt wird. Dabei hat er sicherzustellen, dass die bereitgestellten Daten keine nicht durch die Anordnung bezeichnete Telekommunikation enthalten.
(2) Der Verpflichtete hat sicherzustellen, dass er die Umsetzung einer Überwachungsmaßnahme eigenverantwortlich vornehmen kann. In diesem Rahmen ist die Wahrnehmung der im Überwachungsfall erforderlichen Tätigkeiten durch einen Erfüllungsgehilfen zulässig, der jedoch nicht der berechtigten Stellen angehören darf.
(3) Der Verpflichtete hat sicherzustellen, dass die technische Umsetzung einer Überwachungsmaßnahme weder von den an der Telekommunikation Beteiligten noch von Dritten feststellbar ist. Insbesondere dürfen die Betriebsmöglichkeiten des Anschlusses, der durch die zu überwachende Kennung genutzt wird, durch die technische Umsetzung einer Überwachungsmaßnahme nicht verändert werden.
(4) Der Verpflichtete hat der berechtigten Stelle unmittelbar nach Abschluss der für die technische Umsetzung einer Überwachungsmaßnahme erforderlichen Tätigkeiten den Zeitpunkt des tatsächlichen Einrichtens der Überwachungsmaßnahme sowie die durch diese Tätigkeiten tatsächlich betroffene Kennung mitzuteilen. Dies gilt sinngemäß für die Übermittlung einer entsprechenden Information zum Zeitpunkt der Beendigung einer Überwachungsmaßnahme.
(5) Der Verpflichtete hat Engpässe, die bei gleichzeitiger Durchführung mehrerer Überwachungsmaßnahmen auftreten, unverzüglich zu beseitigen.
Abschnitt 2
Technische Anforderungen
§ 6
Grundlegende Anforderungen an die technischen Einrichtungen
(1) Der Verpflichtete hat die zur Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen erforderlichen technischen Einrichtungen so zu gestalten, dass er eine Anordnung unverzüglich umsetzen kann.
(2) Der Verpflichtete hat sicherzustellen, dass die Verfügbarkeit seiner für die Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen erforderlichen technischen Einrichtungen der Verfügbarkeit seiner Telekommunikationsanlage entspricht, soweit dies mit vertretbarem Aufwand realisierbar ist.
(3) Der Verpflichtete hat seine für die Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen erforderlichen technischen Einrichtungen so zu gestalten, dass er die Überwachung aufgrund jeder Kennung ermöglichen kann, die für die technische Abwicklung der Telekommunikation in seiner Telekommunikationsanlage benutzt wird.
(4) Der Verpflichtete muss sicherstellen, dass er die Überwachung derselben Kennung gleichzeitig für mehr als eine berechtigte Stelle ermöglichen kann.
ich bitte daher alle eventuell von dieser massnahme betroffenen zum einen bei ihren jeweiligen internetdienstanbietern eine schriftlichen widerspruch gegen die herausgabe persönlicher daten einzureichen, bzw. bei 1und 1 schriftlich nachzufragen, ob eine herausgabe von daten erfolgt ist und dementsprechend dieser herausgabe sowie deren verwertung ebenfalls zu widersprechen.
linkeseite.de wird die möglichkeit einer sammelklage gegen diese massive datenschutzrechtlich sehr bedenkliche aktion gegen 1und1 nicht aus den augen verlieren.
auch die masse der hier nun erhaltenen daten, aus denen auch ein gewisses nutzungsverhalten der internetsurfer herauszulesen ist dürfte eine dimension erreichen, die einen massiven protest rechtfertigt und ein erneutes nachdenken über die praktizierten überwachungsmethoden einschliesst.
Anschrift für Presseanfragen:
1&1 Internet AG
Michael Frenzel
Tel: 02602/96-1358
Fax: 02602/96-1477
eMail: presse@1und1.com
Hausanschrift:
1&1 Internet AG
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Telefon: 02602/96-0
Telefax: 02602/96-14 16
E-Mail: info@1und1.com
Vorstand:
Ralph Dommermuth
Andreas Gauger
Norbert Mauer
Achim Weiss
Thomas Zimmer
Aufsichtsrats-Vorsitzender: Michael Scheeren
Handelsregister: Amtsgericht Montabaur, HRB 6484
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